Kreditlexikon: die wichtigsten Kreditbegriffe einfach erklärt
Kreditangebote und Kreditverträge enthalten viele Fachbegriffe, vom Sollzins bis zur Restschuldversicherung. Hier findest du im Kreditlexikon die wichtigsten Begriffe kurz erklärt, mit Gesetzesbezug und Links zu den ausführlichen Seiten.
Themen in diesem Bereich
- Effektiver Jahreszins: was er aussagt und was nicht Effektiver Jahreszins erklärt: was er einrechnet, was nicht und warum er nur für Angebote mit gleichem Betrag und gleicher Laufzeit taugt.
- Restschuldversicherung: wann sie sinnvoll ist und wie du sie wieder loswirst Restschuldversicherung: Was sie abdeckt, welche Wartefrist gilt und wie du sie widerrufst oder kündigst. So prüfst du, ob sie für dich sinnvoll ist.
- Kredit widerrufen: Frist, Ablauf und Folgen Kredit widerrufen: 14 Tage Frist, Fristbeginn, Form und Rückzahlung. Mit Musterschreiben und den Regeln, die je nach Vertragsabschluss gelten.
- Bearbeitungsgebühr beim Kredit: zulässig oder nicht? Bearbeitungsgebühr im Kredit: Standardklauseln sind nach dem BGH unwirksam. So prüfst du deinen Vertrag, die Verjährung und die Rückforderung.
- Bürgschaft für einen Kredit: Risiken für Bürgen Bürgschaft Kredit: Wer bürgt, haftet im Ernstfall für die ganze Schuld. Arten, Schriftform, Zinsen, Widerruf, Todesfall und Checkliste vor der Unterschrift.
- Kontocheck Kredit: wie der digitale Kontoblick funktioniert Beim Kontocheck Kredit ruft ein Dienst deine Kontoumsätze ab. Was passiert, welche Daten gelesen werden und wie du zustimmst oder ablehnst.
- Kreditbetrug erkennen: Vorkosten, Fake-Seiten, Warnsignale Kreditbetrug erkennen: Vorkosten, Nachnahme, Fake-Bankseiten, Identitätsmissbrauch und Finanzagenten. Checkliste vor jeder Anfrage und Schritte im Ernstfall.
Wie nutzt du dieses Kreditlexikon bei einem Angebot?
Kredaro ist keine Bank und vergibt keine Kredite.
Wenn ein Vertrag vor dir liegt, geh am besten in dieser Reihenfolge vor.
So gehst du einen Kreditvertrag durch
- Betrag prüfen. Schau, auf welchen Höchstbetrag du Anspruch hast und welchen Gesamtkreditbetrag der Vertrag nennt.
- Kosten und Laufzeit finden. Der effektive Jahreszins zeigt die Kosten des Kredits, umgerechnet auf ein Jahr. Die Laufzeit bestimmt, über welchen Zeitraum die Raten fällig werden.
- Zusatzprodukte erkennen. Prüfe, ob der Vertrag eine Versicherung, ein Konto oder eine Gebühr enthält und ob sie verpflichtend ist.
- Widerruf und Rückzahlung lesen. Suche die Widerrufsbelehrung und die Regeln zur vorzeitigen Rückzahlung. Beides entscheidet, wie du später wieder aus dem Vertrag herauskommst.
Welche Begriffe beschreiben die Kosten eines Kredits?
Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins gibt die gesamten Kreditkosten an, umgerechnet auf ein Jahr und bezogen auf den Nettodarlehensbetrag. Anbieter müssen ihn unter dieser Bezeichnung angeben (§ 16 PAngV). Er umfasst die Zinsen und alle sonstigen Kosten, die dem Anbieter bekannt sind, aber keine Versicherungen oder Zusatzleistungen, die keine Voraussetzung für den Kredit sind (§ 16 Abs. 4 PAngV). Die Seite effektiver Jahreszins erklärt, was er aussagt und wo seine Grenzen liegen.
Sollzins
Der Sollzins ist der Zinssatz, den der Anbieter auf die tatsächlich abgerufenen Beträge anwendet. Er kann fest oder variabel vereinbart sein (Richtlinie (EU) 2023/2225, Artikel 3). Im effektiven Jahreszins stecken zusätzlich die sonstigen Kosten, deshalb sagt der Sollzins allein nicht, was der Kredit insgesamt kostet.
Nettodarlehensbetrag
Der Nettodarlehensbetrag ist der Höchstbetrag, auf den du aufgrund des Darlehensvertrags Anspruch hast (Art. 247 § 3 Abs. 2 EGBGB). Auf ihn bezieht sich der effektive Jahreszins (§ 16 PAngV). Für einen fairen Vergleich sollten beide Angebote denselben Nettodarlehensbetrag zugrunde legen.
Gesamtkreditbetrag
Der Gesamtkreditbetrag ist die Obergrenze oder die Summe aller Beträge, die aufgrund eines Kreditvertrags zur Verfügung gestellt werden (Richtlinie (EU) 2023/2225, Artikel 3 Nr. 10). Bei einem Rahmenkredit ist er die Grenze, bis zu der du Geld abrufen kannst.
Vorkosten
Vorkosten sind Zahlungen, die du vor der Auszahlung leisten sollst, etwa für eine Gebühr, eine Prüfung oder eine Versicherung. Welche Maschen es dabei gibt, zeigt die Seite zum Kreditbetrug. Ob eine Bearbeitungsgebühr im Vertrag zulässig ist, erklärt Bearbeitungsgebühr beim Kredit.
Tilgung
Tilgung ist der Teil deiner Rate, mit dem du die geliehene Summe zurückzahlst. Der übrige Teil der Rate sind die Zinsen auf den offenen Betrag.
Laufzeit
Die Laufzeit ist der Zeitraum vom Beginn des Kredits bis zur letzten Rate. Je länger sie ist, desto kleiner ist die einzelne Rate, und desto länger laufen die Zinsen. Beim Vergleich sollten die Laufzeiten deshalb gleich sein, dazu hilft der Kreditvergleich.
Sondertilgung
Eine Sondertilgung ist eine Zahlung, die du zusätzlich zur planmäßigen Rate leistest, um die Restschuld schneller zu verringern. Bei Verbraucherdarlehen ist die vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise möglich (§ 500 Abs. 2 BGB). Mehr dazu steht bei Sondertilgung beim Ratenkredit.
Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die der Anbieter verlangen kann, wenn du einen Kredit mit gebundenem Sollzins vorzeitig zurückzahlst. Sie muss angemessen sein und darf nur den Schaden ausgleichen, der unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängt (§ 502 BGB). Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen gilt sie nur, wenn der gebundene Zinssatz schon bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Die gesetzlichen Grenzen erklärt Vorfälligkeitsentschädigung beim Ratenkredit.
Restschuld
Die Restschuld ist der Betrag, den du zu einem bestimmten Zeitpunkt schuldest. Sie sinkt mit jeder Tilgung und schneller, wenn du Sondertilgungen leistest.
Welche Begriffe regeln Vertrag und Rechte?
Verbraucherdarlehensvertrag
Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist ein Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer (§ 491 BGB). Für ihn gelten besondere Schutzregeln, etwa zu Information, Widerruf und Kreditwürdigkeit.
Für Verträge mit Abschluss bis zum 19. November 2026 gelten die Regeln für Verbraucherdarlehen nicht für Kredite unter 200 Euro und nicht für Kredite, die binnen drei Monaten mit nur geringen Kosten zurückzuzahlen sind. Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 gelten sie auch für diese Kredite und für unentgeltliche Darlehen (§ 491 BGB).
Erläuterung vor Vertragsschluss
Vor Vertragsschluss muss der Anbieter die wesentlichen Merkmale des Kredits angemessen erläutern, auch die Folgen bei Zahlungsverzug (§ 491a Abs. 3 BGB).
Widerruf
Beim Widerruf erklärst du, dass du dich vom Vertrag löst. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 495 in Verbindung mit § 355 BGB), und eine Begründung musst du dafür nicht angeben. Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn du korrekt belehrt wurdest. Bei Verträgen mit Abschluss bis zum 19. November 2026 kann es bei fehlerhafter Belehrung in manchen Fällen unbefristet bestehen.
Verbundener Vertrag
Dient ein Kredit ganz oder teilweise dazu, einen Kauf zu finanzieren, und bilden beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit, spricht das Gesetz von einem verbundenen Vertrag (§ 358 Abs. 3 BGB). Eine wirtschaftliche Einheit liegt insbesondere vor, wenn der Händler die Zahlung selbst finanziert. Widerrufst du den Kaufvertrag wirksam, bist du auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden.
Kopplungsverbot
Die Bank darf einen Verbraucherkredit nicht vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig machen (§ 492a BGB). Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 gilt das Verbot für alle Finanzprodukte, mit Ausnahmen etwa für ein Konto zur Tilgung oder als Sicherheit. Ein Verstoß macht das gekoppelte Geschäft nichtig, der Kredit selbst bleibt wirksam.
Kreditvermittler
Ein Kreditvermittler hilft beim Abschluss eines Kredits, etwa indem er dich an einen Anbieter vermittelt. Seine Vergütung darf er nach § 655c BGB erst verlangen, wenn das Darlehen tatsächlich ausgezahlt wurde und ein Widerruf nach § 355 BGB nicht mehr möglich ist. Dient der Kredit der Ablösung eines anderen Darlehens und wusste der Vermittler davon, entsteht der Anspruch nur, wenn sich der effektive Jahreszins dabei nicht erhöht. Mehr dazu zeigt die Seite zum Kreditvermittler.
Welche Begriffe gehören zu Bonität und SCHUFA?
Bonität
Bonität beschreibt, wie zuverlässig jemand seine Schulden zurückzahlt, aus Sicht des Anbieters. Was genau geprüft wird, zeigt die Seite zur Bonität.
Kreditwürdigkeitsprüfung
Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist die Pflicht der Bank, vor dem Vertrag zu prüfen, ob du den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kannst (§ 505a BGB).
Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 muss die Bank dabei eingehend prüfen und dir eine Ablehnung unverzüglich mitteilen. Sie stützt sich dann auf Einkommen, Ausgaben und andere finanzielle Umstände, erforderlichenfalls auch auf eine Datenbankabfrage, aber nicht auf Daten aus sozialen Netzwerken (§ 505b BGB).
Wie du mit einer Ablehnung umgehst, zeigt die Seite Kredit abgelehnt. Manche Anbieter prüfen mit deiner Zustimmung auch Kontoumsätze, mehr dazu bei Kontocheck beim Kredit.
SCHUFA
Die SCHUFA ist eine Auskunftei. Auskunfteien erheben und speichern Daten, um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten und an Vertragspartner zu übermitteln (§ 30 BDSG). Nach Angaben der SCHUFA ist die Datenkopie der bei ihr gespeicherten Daten kostenlos und wird per Post zugestellt. Die Schritte dafür erklärt die Seite zur SCHUFA-Auskunft.
Score
Ein Score ist ein Wahrscheinlichkeitswert, der schätzt, wie zuverlässig eine Person ihre Zahlungen voraussichtlich leisten wird. Welche Daten dafür genutzt werden dürfen, ist gesetzlich begrenzt. Was sich am Score beeinflussen lässt, erklärt die Seite zum SCHUFA-Score.
Konditionsanfrage
Eine Konditionsanfrage ist eine Anfrage bei einem Anbieter, welche Konditionen er dir für einen Kredit nennen würde. Sie ist in der Regel unverbindlich und kein Kreditantrag. Frag vor der Anfrage, ob nur Konditionen angefragt werden.
Negativeintrag
Ein Negativeintrag, auch Negativmerkmal genannt, ist eine bei einer Auskunftei gespeicherte Information über Zahlungsprobleme, etwa über einen offenen Rückstand bei einem Kredit. Ab dem 20. November 2026 muss die Auskunftei dich innerhalb von 30 Tagen nach der Eintragung eines solchen Rückstands unterrichten, auch über deine Rechte aus der DSGVO (§ 30 Abs. 3 BDSG). Die Seite zum Löschen eines SCHUFA-Eintrags erklärt die Fristen.
Welche Kreditarten tauchen in Angeboten auf?
Einen Überblick über alle Formen gibt der Ratgeber Kreditarten.
Ratenkredit
Ein Ratenkredit wird in festen Raten über eine vereinbarte Laufzeit zurückgezahlt. Die Grundlagen erklärt die Seite zum Ratenkredit.
Dispokredit
Der Dispokredit, kurz Dispo, ist eine Überziehung des Girokontos. Er hat keine feste Monatsrate, du zahlst ihn zurück, indem du das Konto wieder ins Plus bringst. Rechtlich heißt er Überziehungsmöglichkeit (§ 504 BGB). Mehr dazu auf der Seite zum Dispokredit.
Rahmenkredit
Ein Rahmenkredit ist ein Kreditrahmen, den du bei Bedarf in Anspruch nimmst und wieder zurückzahlst. Laut Verbraucherzentrale liegen die Zinsen oft über denen eines Dispokredits und sind meist variabel. Mehr dazu auf der Seite zum Rahmenkredit.
Revolving-Kredit
Beim Revolving-Kredit bleibt nach einer Abrechnung ein Restbetrag offen, der als Kredit weiterläuft, etwa bei einer Kreditkarte mit Teilzahlung. Laut Verbraucherzentrale kann sich die Rückzahlung verlängern und sehr teuer werden, wenn man nur den Mindestbetrag zahlt. Mehr dazu erklärt die Seite zur Revolving-Kreditkarte.
Zweckgebundener Kredit
Ein zweckgebundener Kredit ist an eine bestimmte Anschaffung gebunden, etwa an ein Auto oder eine Modernisierung. Einen freien Ratenkredit darfst du dagegen für jeden privaten Zweck einsetzen. Die Vor- und Nachteile beider Wege erklärt die Seite zu Kredit nach Verwendungszweck.
Umschuldung
Bei einer Umschuldung löst ein neuer Kredit einen oder mehrere bestehende Kredite ab. Ob sich das lohnt, hängt von den Kosten des neuen Kredits ab. Die Seite zur Umschuldung beschreibt den Ablauf.
Minikredit
Minikredit ist kein gesetzlicher Begriff. Er bezeichnet meist einen kleinen Betrag mit kurzer Laufzeit. Mehr dazu auf der Seite zum Minikredit.
Kurzzeitkredit
Ein Kurzzeitkredit hat eine kurze Laufzeit, meist nur wenige Wochen oder Monate. Die Einzelheiten erklärt die Seite zum Kurzzeitkredit.
Gehaltsvorschuss
Ein Gehaltsvorschuss ist Geld, das dein Arbeitgeber dir vorab auszahlt und mit deinem nächsten Gehalt verrechnet. Er ist kein Kredit einer Bank. Die Seite zum Gehaltsvorschuss zeigt, wie du ihn beim Arbeitgeber anfragst.
Welche Begriffe gehören zu Sicherheiten und Absicherung?
Sicherheit
Eine Sicherheit soll dem Anbieter das Risiko abnehmen, falls der Kredit nicht zurückgezahlt wird. Das kann eine Person sein, die bürgt, oder eine Sache, die verpfändet wird. Welche Sicherheiten im Vertrag stehen, prüfst du genau, denn sie bestimmen, wer im Ernstfall haftet.
Blankokredit
Ein Blankokredit ist ein Kredit ohne Sicherheit wie ein Pfand oder eine Bürgschaft. Die Bank stützt sich dabei auf deine Bonität.
Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, in dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Schuld eines Dritten einzustehen (§ 765 BGB). Der Bürge kann in Anspruch genommen werden, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt. Arten und Risiken erklärt Bürgschaft für einen Kredit.
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung soll die Restschuld übernehmen, wenn im Vertrag genannte Ereignisse eintreten. Seit Anfang 2025 darf eine Restschuldversicherung zu einem Verbraucherkredit erst eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgeschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG). Mehr dazu auf der Seite zur Restschuldversicherung.
Ratenschutzversicherung
Eine Ratenschutzversicherung soll die Raten absichern, wenn du sie nicht mehr zahlen kannst. Laut Verbraucherzentrale werden ihre Beiträge aus dem Tilgungsbetrag bezahlt, sodass die Schulden insgesamt steigen.
Was tust du, wenn die Rückzahlung stockt?
Zahlungsverzug
Zahlungsverzug liegt vor, wenn du eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistest. Ob daraus eine Kündigung des gesamten Kredits folgt, regelt bei Ratenkrediten § 498 BGB.
Kündigung durch die Bank
Die Bank darf einen Ratenkredit bei Zahlungsverzug nur kündigen, wenn du mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand bist und der Rückstand einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil erreicht (§ 498 BGB). Dazu muss sie dir eine Frist setzen, in der du den Rückstand zahlen kannst, und darin erklären, dass sonst die gesamte Restschuld verlangt wird. Diese Erklärung heißt Gesamtfälligstellung. Außerdem soll die Bank spätestens mit der Frist ein Gespräch über eine einvernehmliche Lösung anbieten.
Zahlungsaufschub und Ratenpause
Bei einem Zahlungsaufschub verschiebt der Anbieter Zahlungen auf einen späteren Zeitpunkt. Eine Ratenpause setzt die Raten für eine Zeit aus, meist mit einer Vereinbarung über die weitere Rückzahlung. Wie du eine solche Vereinbarung anfragst, zeigt die Seite zur Ratenzahlung.
Zahlungsschwierigkeiten
Zahlungsschwierigkeiten liegen vor, wenn du Schwierigkeiten hast, deine finanziellen Verpflichtungen aus dem Kredit zu erfüllen. Bei Kreditverträgen, die ab dem 20. November 2026 geschlossen werden, muss die Bank dich bei Zahlungsschwierigkeiten auf Schuldnerberatungsstellen hinweisen und vor einer Zwangsvollstreckung prüfen, ob sie dir entgegenkommt, etwa mit einer längeren Laufzeit oder einem Zahlungsaufschub (§ 497a BGB). Eine Beratung findest du über die Seite zur Schuldnerberatung. Frag vorher nach den Kosten.
Dispo-Kündigung
Die Dispo-Kündigung ist die Kündigung oder Kürzung des Dispo-Rahmens durch die Bank. Ab dem 20. November 2026 muss die Bank dich mindestens 30 Tage vorher informieren, bevor eine Kündigung oder Kürzung des Dispos wirksam wird (§ 504 Abs. 2 BGB). Ein vereinbartes Kündigungsrecht darf dann keine Frist unter zwei Monaten vorsehen (§ 499 Abs. 1 BGB).
Hast du den Rahmen genutzt, muss sie dir ab diesem Tag vor einer Zwangsvollstreckung anbieten, den Betrag ohne Zusatzkosten in zwölf gleichen Monatsraten zurückzuzahlen (§ 504 Abs. 2 BGB). Das alles gilt auch für Konten, die vorher eröffnet wurden.
Mehr dazu auf der Seite Dispo gekündigt.
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung bedeutet, dass ein Gläubiger eine Forderung mit staatlicher Hilfe durchsetzt, etwa durch eine Pfändung von Konto oder Lohn.
Wo du weiterliest
Ob du dir einen Kredit leisten kannst, prüft der Budget-Check anhand deiner Zahlen. Angebote vergleichst du am besten, wenn du die Begriffe aus diesem Lexikon schon kennst.
Häufige Fragen
Gibt es einen Kredit ohne SCHUFA-Abfrage?
Kredite ohne SCHUFA-Abfrage gibt es, aber nie ohne Bonitätsprüfung. Die Bank darf einen Verbraucherkredit nur schließen, wenn sie vorher geprüft hat, ob du ihn voraussichtlich zurückzahlen kannst. Welche Wege es trotz eines Eintrags gibt, erklärt der Ratgeber zu Krediten trotz SCHUFA.
Reicht die Monatsrate, um Angebote zu vergleichen?
Nein. Die Rate hängt von Betrag, Laufzeit und Zinssatz ab und sagt wenig darüber, was der Kredit insgesamt kostet. Vergleiche Angebote mit gleichem Betrag und gleicher Laufzeit und schau dir den effektiven Jahreszins an.
Muss ich einen Kreditvertrag gleich unterschreiben, wenn der Anbieter drängt?
Nein. Vor der Unterschrift kannst du Begriffe nachlesen, Fragen schriftlich stellen und Angebote nebeneinanderlegen. Drängt ein Anbieter mit Fristen oder Verknappung, ist das ein Warnsignal. Nach der Unterschrift hilft dir das Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist.
Wie erkenne ich, ob eine Restschuldversicherung zu meinem Kredit passt?
Prüfe, welche Ereignisse versichert sind, welche Ausschlüsse gelten und welche Wirkung die Versicherung auf die Gesamtkosten hat. Ob sie sinnvoll ist, hängt davon ab, ob du die Raten bei einem solchen Ereignis aus eigenen Mitteln tragen könntest.
Quellen
- § 491 BGB: Verbraucherdarlehensvertrag
- Art. 247 § 3 EGBGB: Nettodarlehensbetrag
- § 355 BGB: Widerruf bei Verbraucherverträgen
- § 495 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
- § 358 BGB: Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag
- § 492a BGB: Kopplungsgeschäfte
- § 498 BGB: Kündigung bei Zahlungsverzug
- § 500 BGB: Vorzeitige Rückzahlung
- § 502 BGB: Vorfälligkeitsentschädigung
- § 504 BGB: Überziehungsmöglichkeit
- § 505a BGB: Kreditwürdigkeitsprüfung
- § 655c BGB: Vergütung des Darlehensvermittlers
- § 765 BGB: Bürgschaft
- § 7a VVG: Restschuldversicherung
- § 16 PAngV: Angaben bei Verbraucherdarlehen
- § 30 BDSG: Verbraucherkredite (Auskunfteien)
- Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge, Artikel 3
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 (BGBl. 2026 I Nr. 139)
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