Kreditrechner: Rate und Laufzeit selbst berechnen
Der Kreditrechner zeigt dir die monatliche Rate für einen Betrag, eine Laufzeit und einen Sollzins, den du aus deinem Angebot einträgst. Er schlägt keinen Zinssatz vor, du trägst ihn selbst ein. So bedienst du ihn, so rechnet er, und hier liegen seine Grenzen.
Monatliche Rate in deiner Beispielrechnung
– €
- Kreditbetrag
- –
- Zinsen insgesamt
- –
- Gesamtbetrag
- –
Restschuld am Ende jedes Jahres
Trag den Sollzinssatz aus deinem Angebot ein, dann siehst du deine Rate.
Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld.
Beispielrechnung auf Basis deiner Eingaben, ohne Gebühren und ohne Restschuldversicherung. Die verbindlichen Werte stehen im Angebot der Bank.
Wie nutzt du den Kreditrechner?
Du trägst den Kreditbetrag, die Laufzeit in Monaten und den Sollzinssatz aus deinem Angebot ein. Sobald der Zinssatz drin steht, zeigt er dir Rate, Zinsen insgesamt, Gesamtbetrag und den Verlauf der Restschuld.
So gehst du vor
- Kreditbetrag eintragen. Nimm den Betrag, den du wirklich brauchst. Wenn du unsicher bist, rechne zwei oder drei Beträge durch und sieh, wie sich die Rate verschiebt.
- Laufzeit in Monaten wählen. Das Feld ist auf bis zu 120 Monate ausgelegt. Probiere mehrere Laufzeiten aus, dann siehst du den Unterschied direkt.
- Sollzinssatz eintragen. Den Wert findest du im Angebot oder im Vertragsentwurf. Ohne ihn bleibt das Ergebnis leer.
- Ergebnis lesen. Oben steht die monatliche Rate. Darunter findest du den Kreditbetrag, die Zinsen insgesamt und den Gesamtbetrag. Der Balkenverlauf zeigt die Restschuld am Anfang und am Ende jedes Jahres.
- Mit deinem Budget abgleichen. Prüfe, ob die Rate nach allen festen Ausgaben tragbar ist. Der Budget-Check hilft dir dabei.
Unter dem Ergebnis steht der Button „Angebote für diesen Betrag vergleichen“. Er übernimmt Betrag und, bei ganzen Jahren, die Laufzeit in den Vergleich.
Wie rechnet der Kreditrechner?
Der Kreditrechner berechnet die Kreditrate als Annuität. Das heißt: Die monatliche Rate bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Ihr Anteil an Zinsen und Tilgung verschiebt sich dabei, weil jeden Monat der Zins nur auf den noch offenen Betrag anfällt.
Dafür teilt der Rechner den Sollzinssatz durch zwölf und rechnet mit diesem monatlichen Satz. Vereinfacht gesagt multipliziert er den Kreditbetrag mit dem monatlichen Zinssatz und teilt das Ergebnis durch einen Faktor, der aus Zinssatz und Laufzeit folgt. Dieser Nenner sorgt dafür, dass nach der letzten Rate nichts mehr offen ist. Ist der Zinssatz null, teilt der Rechner den Betrag einfach durch die Anzahl der Monate.
Jeden Monat wird zuerst der Zins auf die offene Summe gerechnet, danach geht der Rest der Rate in die Tilgung. Deshalb ist der Zinsanteil am Anfang am größten. Mit jeder Rate sinkt die Restschuld etwas schneller, und der Tilgungsanteil wächst. Darunter steht die Restschuld nach jedem Jahr als Liste. Die Balken zeigen die Höhe im Verhältnis zum Kreditbetrag.
Die Zinsen insgesamt ergeben sich aus der Summe aller Raten abzüglich des Kreditbetrags. Der Rechner geht davon aus, dass der Sollzinssatz über die ganze Laufzeit gleich bleibt. Gebühren und Zusatzkosten fließen nicht ein. Begriffe wie Annuität, Tilgung oder Restschuld erklärt die Seite Kreditwissen ausführlich.
Welchen Zinssatz trägst du ein?
Trag den Sollzinssatz aus deinem Angebot ein. Genau diesen Wert braucht der Rechner, weil er nur den reinen Zins rechnet.
Daneben steht der effektive Jahreszins, der die Kosten einbezieht. Der Rechner bildet ihn nicht ab.
Wie stark der Zins wirkt, hängt auch von der Laufzeit ab. Über viele Monate wird er auf eine Restschuld angewendet, die nur langsam sinkt. Deshalb macht ein Unterschied beim Zins bei langen Laufzeiten mehr aus als bei kurzen.
Laut Verbraucherzentrale ist ein Zins mit „ab“ wenig aussagekräftig, weil der individuelle Zins von Laufzeit, Betrag und Bonität abhängt. Ein beworbener „ab“-Zins muss für dich also nicht gelten. Trag deshalb den Wert ein, den du in einem konkreten Angebot oder nach einer Konditionsanfrage erhalten hast.
Wie findest du den Sollzins im Angebot?
Im Angebot oder im Vertragsentwurf nennt die Bank den Sollzinssatz zusammen mit den übrigen Pflichtangaben. Achte darauf, dass Betrag und Laufzeit im Rechner dieselben sind wie im Angebot. Sonst passt das Ergebnis nicht zu dem Angebot, das du vor dir liegen hast.
Frag vor der Anfrage, ob nur Konditionen angefragt werden. Mehr dazu auf der Seite Ratenkredit.
Ob die Rate zu deinem Budget passt, zeigt dir der Budget-Check.
Welche Laufzeit passt zu dir?
Bei gleichem Betrag und gleichem Zinssatz führt eine längere Laufzeit zu einer niedrigeren Rate und höheren Zinskosten. Eine kürzere Laufzeit verlangt mehr im Monat, kostet insgesamt aber weniger Zinsen. Welche Laufzeit passt, hängt davon ab, wie viel du jeden Monat sicher zahlen kannst und wie lange du dich festlegen willst. Finanzierst du ein Auto, sollte der Kredit nicht länger laufen, als du den Wagen nutzen willst. Mehr dazu im Ratgeber Autokredit.
Was spricht für eine kurze Laufzeit?
Spricht dafür
- Weniger Zinsen insgesamt
Spricht dagegen
- Höhere Rate, die dein Budget stärker belastet
Was spricht für eine lange Laufzeit?
Spricht dafür
- Niedrigere Monatsrate
Spricht dagegen
- Mehr Zinsen insgesamt
Warum eine lange Laufzeit mehr Zinsen bringt, zeigt der Verlauf der Restschuld. Der offene Betrag bleibt länger hoch, deshalb fällt in jedem Monat ein Zins an, der auf eine größere Summe berechnet wird. Die niedrigere Rate entlastet dein Monatsbudget, die Zinsen insgesamt steigen dadurch.
Probiere im Rechner mehrere Laufzeiten aus. Laut Verbraucherzentrale sollte die Rate über die gesamte Laufzeit gut tragbar sein, auch wenn Einkommen sinken oder Kosten steigen. Mach diesen Test vor dem Antrag.
Angebote vergleichst du nur bei gleicher Laufzeit. Sonst sagt auch der effektive Jahreszins wenig aus, betont die Verbraucherzentrale. Mit dem Rechner geht der Vergleich schnell. Lass Betrag und Laufzeit gleich und wechsle nur den Sollzinssatz von Angebot zu Angebot. So siehst du, welche Rate unter gleichen Bedingungen niedriger ausfällt. Wie ein Vergleich Schritt für Schritt abläuft, steht auf der Seite Kredit vergleichen. Wie Laufzeit, Rate und Bonität zusammenspielen, erklärt die Seite zum Ratenkredit.
Ergebnis einordnen und mit deinem Budget abgleichen
Eine Rate passt zu dir, wenn du sie auch in einem schwächeren Monat zahlen kannst. Ziehe dafür alle festen Ausgaben ab, also Miete, Versicherungen, Lebensmittel, Mobilität und bestehende Verpflichtungen. Was dann übrig bleibt, begrenzt, welche Rate in dein Budget passt. Plane außerdem einen Puffer ein, denn Einkommen und Ausgaben schwanken.
Der Budget-Check rechnet diesen Betrag für dich durch. Du trägst deine Einnahmen und Ausgaben ein und siehst, wie viel im Monat frei ist.
Bleibt nach den festen Ausgaben zu wenig für die Rate übrig, bleibt die Frage, ob der Kredit überhaupt passt. Dann lohnt es sich, einen kleineren Betrag oder einen Weg ohne Kredit zu prüfen, bevor du ein Angebot vergleichst.
Was zeigt der Restschuldverlauf?
Der Balkenverlauf zeigt, wie viel du am Anfang schuldest und wie viel am Ende jedes Jahres noch offen ist. Am Anfang sinkt die Restschuld langsam, weil ein großer Teil der Rate aus Zinsen besteht. Gegen Ende der Laufzeit geht es schneller.
Der Verlauf zeigt auch, was nach ein oder zwei Jahren noch offen ist, falls du den Kredit früher ablösen willst. Ob sich ein vorzeitiges Ablösen oder eine Umschuldung lohnt, zeigt der Rechner nicht allein. Mehr dazu findest du auf der Seite zur Umschuldung.
Welche Fehler solltest du beim Rechnen vermeiden?
Wer den effektiven Jahreszins statt des Sollzinssatzes einträgt, bekommt meist eine höhere Rate, weil darin Kosten stecken. Das Ergebnis passt dann nicht mehr zur Rechnung der Bank. Auch abweichende Eingaben sind ein Problem. Wenn Betrag oder Laufzeit nicht zum Angebot passen, vergleichst du zwei verschiedene Kredite.
Welche Grenzen hat die Rechnung?
Der Rechner zeigt eine Beispielrechnung auf Basis deiner Eingaben. Er rechnet mit dem Sollzinssatz, den du eingetragen hast, und mit der Laufzeit, die du gewählt hast. Was nicht in diesen Eingaben steckt, fehlt im Ergebnis.
Das fehlt im Ergebnis
- Gebühren, zum Beispiel für die Bearbeitung, sofern das Angebot sie ausweist
- Eine Restschuldversicherung oder andere Zusatzprodukte
- Sondertilgungen und vorzeitige Rückzahlungen
- Zinsänderungen, denn der Rechner nimmt einen gleichbleibenden Sollzinssatz an
Auch das Tilgungsmodell zählt. Der Rechner nutzt eine Annuität, also eine gleichbleibende Rate. Bei linearer Tilgung bleibt der Tilgungsanteil jeden Monat gleich. Dadurch ist die Rate am Anfang höher und sinkt im Verlauf. Welches Modell dein Angebot nutzt, steht im Vertrag.
Die verbindlichen Werte stehen im Angebot und im Vertrag. Vergleiche deshalb die Kosten im Angebot mit dem Ergebnis des Rechners, bevor du unterschreibst. Weicht das Ergebnis deutlich ab, frag die Bank, woran das liegt.
Geht es um einen kleinen Betrag, den du mit dem nächsten Gehalt zurückzahlst, passt der Rechner nur bedingt. Die Seite zum Minikredit erklärt diesen Fall. Für Beträge um 1.000 oder 2.000 Euro helfen die Ratgeber 1000 Euro Kredit und 2000 Euro Kredit bei der Wahl zwischen kurzer und längerer Laufzeit. Für größere Summen helfen die Ratgeber 5000 Euro Kredit und 10000 Euro Kredit.
Für den Dispo gilt der Rechner nicht, dafür gibt es eine eigene Rechnung. Mehr dazu unter Dispokredit.
Was tust du nach der Rechnung?
Die Rechnung ist ein Zwischenschritt. Danach brauchst du konkrete Angebote, die du mit den Werten des Rechners prüfst.
Nächste Schritte
- Rate für mehrere Laufzeiten notieren. Schreib dir für zwei oder drei Laufzeiten die Rate und die Zinsen insgesamt auf, damit du sie später nebeneinander siehst.
- Budget prüfen. Stell sicher, dass die passende Rate nach allen festen Ausgaben im Budget bleibt.
- Konkrete Angebote einholen. Frag für deinen Betrag und deine Laufzeit nach einem Angebot mit Sollzinssatz und effektivem Jahreszins.
- Kosten einzeln klären. Lass dir Gebühren und Zusatzprodukte nennen, die im Angebot stehen, und prüf, ob sie mitgerechnet sind.
- Vertrag lesen, bevor du unterschreibst. Vergleiche die Angaben im Vertrag mit deinem Rechnungsergebnis.
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Häufige Fragen
Welchen Zinssatz bekomme ich?
Das entscheidet die Bank. Sie prüft im Antrag unter anderem deine Bonität und nennt dir den Sollzinssatz im Angebot. Vorher kannst du den Rechner nur mit einem angenommenen Wert nutzen, und das Ergebnis ist dann ein grober Überblick.
Ist eine Restschuldversicherung Pflicht?
Nein. Die Restschuldversicherung ist ein Zusatzangebot, das Kreditgeber oder Händler häufig zusätzlich anbieten. Seit Anfang 2025 darf eine Restschuldversicherung zu einem Verbraucherkredit erst eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgeschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG). Die Bank darf einen Verbraucherkredit nicht vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig machen (§ 492a BGB). Wenn du sie mitnimmst, steigen die Kosten, und der Rechner bildet das nicht ab.
Kann ich einen Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen?
Ja. Nach § 500 Absatz 2 BGB kannst du die Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Der Kreditrechner rechnet solche Sondertilgungen nicht ein. Bei einem festen Zinssatz kann die Bank für die vorzeitige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die gesetzlich begrenzt ist (§ 502 BGB). Was das für dich heißt, steht in deinem Vertrag.
Kann ich den Kreditrechner auch für einen Dispokredit nutzen?
Nein. Der Rechner ist für einen Ratenkredit mit festen Monatsraten und einer festen Laufzeit gedacht. Der Dispokredit hat weder eine feste Rate noch eine feste Laufzeit. Wie er funktioniert und wann er teuer wird, erklärt die Seite zum Dispokredit.
Quellen
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Art. 247 § 3 (Pflichtangaben im Verbraucherdarlehen)
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 500 (Kündigung und vorzeitige Rückzahlung beim Verbraucherdarlehen)
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 502 (Vorfälligkeitsentschädigung)
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 492a (Kopplungsgeschäfte beim Verbraucherdarlehen)
- Versicherungsvertragsgesetz, § 7a (Restschuldversicherung)
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BGBl. 2026 I Nr. 139)
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