Umschuldung: wann sich ein neuer Kredit für alte Schulden lohnt
Bei einer Umschuldung löst du bestehende Kredite oder deinen Dispo mit einem neuen Kredit ab. Ob sich das lohnt, zeigt nur der Vergleich der Gesamtkosten über die volle Laufzeit. Außerdem zählen die gesetzlichen Grenzen der Vorfälligkeitsentschädigung und die Frage, wer die alten Schulden direkt ablöst.
Themen in diesem Bereich
- Kredite zusammenfassen: so behältst du den Überblick Kredite zusammenfassen: Bestandsaufnahme, Reihenfolge, Gesamtkosten und Grenzen. Auch Ratenkäufe, „Später bezahlen“ und Kreditkarten prüfst du mit.
- Umschuldungsrechner: alte und neue Kosten vergleichen Umschuldungsrechner: Restkosten des alten Kredits mit den Gesamtkosten eines neuen Angebots vergleichen. Was fehlt und wie du das Ergebnis liest.
- Umschuldung trotz SCHUFA: welche Wege offen bleiben Umschuldung trotz negativer SCHUFA: welche Wege mit Eintrag offen bleiben, wo sie an Grenzen stoßen und was du vorher klären solltest.
- Sondertilgung beim Ratenkredit: welche Rechte du hast und wie du abwägst Sondertilgung beim Ratenkredit: Du darfst jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Was das Gesetz regelt, welche Kosten anfallen und wie du abwägst.
- Vorfälligkeitsentschädigung beim Ratenkredit: was die Bank verlangen darf Vorfälligkeitsentschädigung beim Ratenkredit erklärt: wann die Bank sie verlangen darf, wie die gesetzliche Obergrenze wirkt und wie du die Forderung prüfst.
Was ist eine Umschuldung?
Bei einer Umschuldung, oft auch Umschuldungskredit genannt, nimmst du einen neuen Kredit auf und löst damit einen oder mehrere bestehende Kredite vorzeitig ab. Danach hast du nur einen Vertrag statt mehrerer Termine. Der neue Kredit dient allein dazu, bestehende Verbindlichkeiten zu ersetzen.
Wer einen Kredit umschulden will, rechnet zuerst die Gesamtkosten. Was kostet dich der alte Kredit bis zu seinem Ende, und was kostet dich der neue Kredit einschließlich aller Kosten des Wechsels? Dieser Vergleich zeigt, ob sich der Wechsel lohnt.
Meist geht es um mehrere Ratenkredite, einen ausgereizten Dispo oder angesammelte Ratenkäufe und Kartenschulden. Baufinanzierungen folgen anderen Regeln und fallen nicht darunter. Wie du mehrere Kredite zu einem Vertrag bündelst, erklärt der Ratgeber Kredite zusammenfassen.
Die Restschuld ist der Ausgangspunkt jeder Rechnung. Du findest sie im Vertrag oder erfährst sie von der Bank auf Anfrage. Dazu kommt die Restlaufzeit, also die Zahl der Monate bis zum vereinbarten Ende.
In welchen Situationen passt eine Umschuldung?
Eine Umschuldung passt, wenn der neue Kredit die Gesamtkosten senkt oder deine Schulden übersichtlicher macht und du die neue Belastung über die ganze Laufzeit tragen kannst. Weniger sinnvoll ist sie, wenn kaum Laufzeit übrig ist oder wenn du nur die Monatsbelastung senkst, indem du die Laufzeit verlängerst.
Umschuldung im Check: passt sie zu deiner Lage?
| Deine Lage | Passt eine Umschuldung? | Warum |
|---|---|---|
| Mehrere Ratenkredite mit eigenen Terminen | Oft ja | Du hast dann einen Vertrag statt mehrerer. Entscheidend bleibt, ob die Gesamtkosten sinken. |
| Dispo, der dauerhaft nahe am Limit liegt | Oft ja | Ein Ratenkredit hat einen festen Endtermin. Der Dispo hat in der Regel keinen. |
| Nur wenige Monate Restlaufzeit | Eher nein | Es bleiben kaum Zinsen zum Sparen, und die Kosten des Wechsels fallen stärker ins Gewicht. |
| Neuer Kredit nur wegen einer niedrigeren Belastung über eine längere Laufzeit | Eher nein | Die Belastung sinkt, weil die Laufzeit steigt. Die Gesamtkosten steigen dabei oft mit. |
| Schulden wachsen, und das Einkommen reicht nicht für die Grundkosten | Eher nein | Ein neuer Kredit löst die Ursache nicht. Zuerst braucht es einen Überblick und Hilfe. |
| Negative SCHUFA-Auskunft | Hängt von der Bank ab | Die Bank prüft deine Bonität und entscheidet selbst über den neuen Kredit. |
Ein Dispo unterscheidet sich vom Ratenkredit, weil ihm ein fester Endtermin fehlt. Wie der Dispo funktioniert, erklärt der Ratgeber zum Dispokredit, und wie du ihn ablöst, zeigt Dispo ablösen. Ratenkäufe und Kreditkartenschulden lassen sich ebenfalls ablösen, wenn die Bank das im Antrag zulässt.
Spricht dafür
- Eine Rate statt mehrerer Termine
- Ein fester Endtermin statt eines offenen Minus
- Ein niedrigerer Zins beim neuen Kredit ist möglich
Spricht dagegen
- Vorfälligkeitsentschädigung oder andere Kosten des Wechsels
- Eine längere Laufzeit erhöht oft die Gesamtkosten
- Der frei gewordene Rahmen verleitet zu neuen Schulden
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Wie prüfst du, ob sich die Umschuldung lohnt?
Vergleiche die Gesamtkosten beider Varianten, zum Beispiel mit dem Umschuldungsrechner oder dem Kreditrechner. Auf der einen Seite stehen die Restschuld und die Zinsen bis zum Ende der alten Kredite. Auf der anderen Seite stehen der neue Kredit mit allen Kosten und die Kosten des Wechsels. Die Monatsbelastung allein sagt dazu wenig.
Was du vergleichst
| Posten | Alter Kredit | Neuer Kredit |
|---|---|---|
| Restschuld | Betrag laut Bank zum Auszahlungstermin | Betrag, den du neu aufnimmst |
| Restlaufzeit | Monate bis zum vereinbarten Ende | Laufzeit des neuen Vertrags |
| Zinsen bis zum Ende | Zinsen auf die restliche Laufzeit | Zinsen auf die neue Laufzeit |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Möglich, gesetzlich begrenzt | Nicht vorhanden |
| Restschuldversicherung | Beitrag und Erstattung bei Kündigung | Beitrag, falls du sie abschließt |
| Sonstige Posten | Entgelte laut Vertrag | Entgelte laut Angebot |
Für den neuen Kredit brauchst du vier Angaben: den Betrag, die Laufzeit, den Zins für die ganze Laufzeit und die Entgelte, die anfallen. Dazu gehören die Kosten einer Restschuldversicherung und sonstige Posten im Angebot. Die Verbraucherzentrale NRW hält Bearbeitungs- und Ablösegebühren bei Verbraucherkrediten nach ihrer Ansicht für unzulässig. Prüfe trotzdem jeden Posten.
Zahlst du einen alten Kredit früher zurück, verringern sich die Gesamtkosten um die Zinsen und Kosten, die auf die restliche Vertragslaufzeit entfallen (§ 501 BGB). Der Vorteil des neuen Kredits muss deshalb größer sein als alles, was der Wechsel selbst kostet. Dazu zählen eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung, die Folgen bei einer Restschuldversicherung und Entgelte der neuen Bank.
Ein Haushalt mit zwei Personen hat einen Ratenkredit mit 9.000 Euro Restschuld und 18 Monaten Restlaufzeit. Eine neue Bank bietet an, den Kredit mit 9.000 Euro abzulösen, mit einer Laufzeit von 60 Monaten. Die Belastung im Monat wäre dann niedriger, die Zinsen würden aber bis zu 60 Monate lang anfallen statt bis zu 18, und ob sich das lohnt, zeigt nur der Vergleich. Das Beispiel ist frei erfunden.
Typische Fehler beim Rechnen
- Nur die Monatsbelastung vergleichen. Sie sagt nicht, wie lange du zahlst und was dich das insgesamt kostet.
- Mit dem Stand der Restschuld aus der Banking-App rechnen. Für die Ablösung zählt der Betrag, den die alte Bank zum Auszahlungstermin nennt.
- Eine zu lange Laufzeit wählen. Dann zahlst du Zinsen länger, auch wenn du später früher zurückzahlen könntest.
- Die Versicherung übersehen. Eine Restschuldversicherung kann im Angebot so eingebettet sein, dass sie beim Blick auf den Zins nicht auffällt. Verlange deshalb eine Aufstellung, die Kreditkosten und Versicherungsbeiträge getrennt ausweist.
- Nebenschulden vergessen, etwa Kreditkartenrahmen, Ratenkäufe oder einen zweiten Kredit bei einer anderen Bank. Sie gehören in deine Liste, sonst bleibt nach der Umschuldung eine Belastung, die im Blick fehlt.
Welche Rechte hast du bei der vorzeitigen Rückzahlung?
Bei einem Verbraucherkredit darfst du deine Schulden jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die Bank darf dafür eine Entschädigung verlangen, deren Höhe gesetzlich begrenzt ist. Ob und in welcher Höhe sie anfällt, hängt von deinem Vertrag ab. Wie ein Ratenkredit aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber zum Ratenkredit.
Das gesetzliche Recht auf vorzeitige Rückzahlung
Nach § 500 Absatz 2 BGB kannst du Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Dafür brauchst du keine Zustimmung der alten Bank. Die Einschränkung gilt nur bei Immobiliardarlehen mit gebundenem Sollzins während der Zinsbindung, ein klassischer Ratenkredit fällt nicht darunter. Für Baufinanzierungen gelten andere Regeln.
Was du davon hast, regelt § 501 BGB. Zahlst du vorzeitig zurück, sinken die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und Kosten, die auf die restliche Vertragslaufzeit entfallen. Die Summe, die du jetzt zurückzahlst, verringert also auch die Zinsen, die sonst bis zum Ende der Laufzeit anfielen.
Für Verträge ohne festen Endtermin, etwa einen Rahmenkredit, gilt eine andere Regel. Nach § 500 Absatz 1 BGB kannst du einen solchen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise kündigen. Eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam. Kündigst du einen Vertrag ohne festen Endtermin, fällt nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Die Bank darf eine Vorfälligkeitsentschädigung nur verlangen, wenn dein Sollzins fest vereinbart ist, bei einem variablen Sollzins fällt keine an (§ 502 Abs. 1 BGB). Beim Ratenkredit ist sie gesetzlich nach oben begrenzt. Wie hoch sie höchstens sein darf und wann der Anspruch ganz entfällt, erklärt die Seite Vorfälligkeitsentschädigung beim Ratenkredit.
Manche Verträge erlauben Sondertilgungen ohne Entschädigung. Schau deshalb zuerst in deinen Vertrag, und lies zum Ablauf den Ratgeber Sondertilgung.
Bevor du wechselst, kannst du die Bank deines alten Kredits fragen, ob sie den Vertrag anpasst. Dann muss der Wechsel nicht zwingend der nächste Schritt sein.
Wie läuft die Umschuldung eines Ratenkredits über die neue Bank ab?
Du beantragst den neuen Kredit und gibst an, dass er bestehende Verbindlichkeiten ablösen soll. Oft löst die neue Bank den Altkredit direkt ab. Du sorgst für die Unterlagen, kündigst die Versicherung und kontrollierst die Abbuchungen danach.
Was du vor dem Antrag klären solltest
Bevor du einen Antrag stellst, kläre zwei Dinge. Erstens: Reicht dein frei verfügbarer Betrag auch dann, wenn eine Reparatur oder eine Nachzahlung dazwischenkommt? Den Überblick verschafft dir der Budget-Check.
Zweitens: Wie lange überlappen alte und neue Belastung, falls die Ablösung länger dauert als geplant? Ohne Puffer ist das Risiko dafür größer.
Diese Unterlagen und Angaben brauchst du zu deinen Altkrediten
- Gläubiger, Vertragsnummer und Art jedes Kredits
- Restschuld und Restlaufzeit, bei der Bank erfragt
- Angabe, ob der Zins für die ganze Laufzeit fest vereinbart ist
- Regeln zu Sondertilgung, Kündigung und Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag
- Vertrag der Restschuldversicherung, falls vorhanden
- Gehaltsnachweise und Kontoauszüge der letzten Monate
- SCHUFA-Selbstauskunft
So läuft die Umschuldung ab
- Konditionen anfragen. Vergleiche die Angebote und frag nach, ob die Anfrage Auswirkungen auf deine SCHUFA-Auskunft hat. Mit einem Eintrag gelten andere Bedingungen, siehe Umschuldung trotz SCHUFA.
- Antrag mit Ablösung stellen. Gib an, dass der Kredit bestehende Verbindlichkeiten ablösen soll, und nenne alle Altkredite mit Vertragsnummer.
- Ablösevollmacht unterschreiben. Sie erlaubt der neuen Bank, die Restschuld in deinem Namen direkt an die alte Bank zu überweisen.
- Ablösebetrag schriftlich anfordern. Verlange von der alten Bank eine Aufstellung mit der Restschuld zum Auszahlungstermin, der Berechnung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung und Angaben zu Sondertilgungen. Die Ablösebescheinigung nennt den genauen Betrag. Frag nach dem Betrag zum konkreten Auszahlungstermin, weil er sich bis zum Termin verändern kann. Stimme die Kündigung und die Auszahlung zeitlich ab, damit du nicht doppelt belastet bist.
- Restschuldversicherung kündigen. Kredit und Versicherung sind getrennte Verträge, die alte Versicherung musst du separat kündigen.
- Bestätigung aufbewahren. Lass dir von der alten Bank schriftlich bestätigen, dass der Kredit beendet ist, und bewahre das Dokument auf.
- Abbuchungen kontrollieren. Prüfe nach einigen Wochen, ob die alten Raten nicht mehr abgebucht werden und ob Versicherungsbeiträge weiterlaufen.
Was passiert mit der Restschuldversicherung?
Die Restschuldversicherung ist ein eigener Vertrag neben dem Kredit. Deshalb läuft sie nach einer Umschuldung weiter, bis du sie kündigst. Laut Verbraucherzentrale kannst du sie in der Regel kündigen und bekommst zumindest einen Teil der gezahlten Einmalprämie zurück. Dafür gelten die im Vertrag festgelegten Fristen.
Die Verbraucherzentralen halten Restschuldversicherungen für teuer und sagen, sie leisten wenig. Prüfe deshalb, ob du sie überhaupt brauchst, bevor du eine neue abschließt. Frag beim Angebot nach, ob eine Restschuldversicherung Voraussetzung für den Kredit ist. Wenn nicht, lehne sie ab.
Eine neue Versicherung kannst du innerhalb von 14 Tagen widerrufen, bei einer Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen. Der Widerruf sollte schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ein Einschreiben, damit du den Zugang nachweisen kannst.
Welche Fallen gibt es nach einer Umschuldung?
Nach der Umschuldung entstehen Risiken vor allem durch eine längere Laufzeit, neue Schulden auf dem freien Rahmen, die Auszahlung aufs eigene Konto und mitverkaufte Versicherungen.
Eine niedrigere Belastung kann teurer werden
Eine längere Laufzeit senkt die Belastung im Monat und verlängert die Zeit, in der Zinsen anfallen. Der Vorteil im Monat ist spürbar, die Mehrkosten zeigen sich aber erst am Ende der Laufzeit. Vergleiche deshalb die Gesamtkosten über die volle Laufzeit. Wenn dir eine neue Bank eine niedrigere Belastung anbietet, frag zusätzlich nach der Summe, die du bis zum Ende insgesamt zurückzahlst.
Neue Schulden entstehen auf dem frei gewordenen Rahmen
Wer nach der Umschuldung den Dispo wieder ausreizt oder neue Ratenkäufe macht, hat am Ende mehr Schulden als vorher. Der neue Kredit läuft weiter, und obendrauf kommen die neuen Verbindlichkeiten.
Die Auszahlung aufs Konto ist eine eigene Falle
Es gibt auch Fälle, in denen der Betrag auf dein Konto fließt, statt direkt an die alte Bank überwiesen zu werden. Dann musst du die Summe vollständig und rechtzeitig an die alte Bank weiterleiten. Lass dir die Ablösung in jedem Fall schriftlich bestätigen, damit du den Nachweis hast.
Versicherungen und Entgelte werden oft mitverkauft
Zu einem neuen Kredit wird häufig eine Restschuldversicherung angeboten. Seit Anfang 2025 darf eine Restschuldversicherung zu einem Verbraucherkredit erst eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgeschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG). Will dir ein Anbieter die Versicherung gleichzeitig mit dem Kredit verkaufen, ist das ein Warnsignal.
Die Bank darf einen Verbraucherkredit nicht vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig machen (§ 492a BGB). Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 gilt dieses Verbot für alle Finanzprodukte, mit Ausnahmen etwa für ein Konto zur Tilgung.
Frag außerdem nach allen Kosten, die bei der neuen und bei der alten Bank für die Ablösung anfallen. Bearbeitungs- und Ablösegebühren hält die Verbraucherzentrale NRW nach ihrer Ansicht für unzulässig. Nennt dir eine Bank eine solche Gebühr, frag nach der Rechtsgrundlage.
Wann hilft eine Umschuldung nicht?
Eine Umschuldung hilft nicht, wenn dein Einkommen die laufenden Zahlungen dauerhaft nicht deckt. Dann ersetzt ein neuer Kredit die alten Schulden nur durch neue, und die Lücke bleibt bestehen. In dieser Lage ist eine Schuldnerberatung der bessere erste Schritt, bevor du einen Kredit aufnimmst.
Wenn das Geld dauerhaft nicht reicht
Rechne ehrlich nach, was dir im Monat nach Miete, Lebenshaltung und allen Fixkosten bleibt. Bleibt auf Dauer nichts übrig oder ist das Konto ständig im Minus, verschiebt ein neuer Kredit das Problem. Ein klarer Überblick über Einnahmen und Ausgaben hilft dir, die Lage einzuschätzen.
Wenn Mahnungen eintreffen
Wenn Mahnungen oder Inkassoschreiben eintreffen, solltest du nicht auf den nächsten Kredit warten. Kläre die Lage zuerst mit einer Beratungsstelle. Bewahre alle Schreiben auf, damit die Beratung den Stand vollständig sieht.
Bei Kreditverträgen, die ab dem 20. November 2026 geschlossen werden, muss die Bank dich bei Zahlungsschwierigkeiten auf Schuldnerberatungsstellen hinweisen und vor einer Zwangsvollstreckung prüfen, ob sie dir entgegenkommt, etwa mit einer längeren Laufzeit oder einem Zahlungsaufschub (§ 497a BGB).
Wenn die neue Bank ablehnt
Lehnt die neue Bank ab, bleibt der alte Vertrag unverändert gültig. Dann kannst du prüfen, ob die Bank des alten Kredits dir eine Anpassung anbietet, ob du Teile des Kredits aus einer Rücklage zurückzahlen kannst oder ob eine andere Bank dich anders einschätzt. Notiere, bei welchen Banken du schon angefragt hast, damit du den Überblick über deine Anfragen behältst.
Wo du seriöse Hilfe findest
Schuldnerberatungsstellen helfen dir, den Überblick über alle Schulden zurückzugewinnen, und sie unterstützen dich bei Gesprächen mit Gläubigern. Seriös sind Stellen, die die zuständige Landesbehörde als geeignet für das Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt hat. Die Verbraucherzentrale hilft bei der Suche nach einer Beratungsstelle.
Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen verlangen seriöse Stellen von zahlungsunfähigen Personen in der Regel keine Gebühr. Frag vorher nach den Kosten. Unseriöse Anbieter verlangen dagegen unangemessene Bearbeitungsgebühren und machen Versprechen, die sie nicht einhalten. Wenn du bei einem Kredit trotz negativer SCHUFA-Einträge Möglichkeiten suchst, zeigt der Ratgeber zu Krediten trotz SCHUFA, was realistisch ist.
Häufige Fragen
Was kostet eine Umschuldung?
Eine feste Summe gibt es nicht, weil sie vom Vertrag abhängt. Zu prüfen sind eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung des alten Kredits, die Kosten einer Restschuldversicherung und sonstige Posten im Angebot der neuen Bank. Bearbeitungs- und Ablösegebühren hält die Verbraucherzentrale NRW nach ihrer Ansicht für unzulässig, lass dir alle Posten deshalb schriftlich aufschlüsseln.
Kann ich nur einen von mehreren Krediten umschulden?
Ja. Du kannst einen einzelnen Kredit durch einen neuen ersetzen und die anderen unverändert weiterlaufen lassen. Ob sich das lohnt, prüfst du wieder über die Gesamtkosten dieses einen Vertrags.
Wie lange dauert eine Umschuldung?
Das hängt von der Bank und davon ab, wie vollständig deine Unterlagen sind. Frag die neue Bank nach dem voraussichtlichen Termin für Auszahlung und Ablösung. Der Betrag der alten Bank gilt nur zum genannten Auszahlungstermin.
Kann ich auch meinen Dispo mit einem neuen Kredit ablösen?
Ja, das ist ein typischer Anlass für eine Umschuldung. Wichtig ist, dass danach das Konto nicht gleich wieder ins Minus rutscht.
Brauche ich für die Umschuldung die Zustimmung der alten Bank?
Nein. Nach § 500 Absatz 2 BGB darfst du einen Verbraucherkredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die alte Bank kann dafür aber eine Entschädigung nach § 502 BGB verlangen, deren Höhe begrenzt ist.
Quellen
- § 500 BGB: Vorzeitige Rückzahlung
- § 501 BGB: Kostenermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung
- § 502 BGB: Vorfälligkeitsentschädigung
- Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig
- Seriöse Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
- Kreditverträge: Diese Rechte haben Sie als Kreditnehmer
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BGBl. 2026 I Nr. 139)
- § 7a VVG: Restschuldversicherung