Restschuldversicherung: wann sie sinnvoll ist und wie du sie wieder loswirst
Eine Restschuldversicherung soll deine Kreditraten übernehmen, wenn du stirbst, arbeitsunfähig wirst oder deine Stelle verlierst. Sie ist freiwillig. Ob sie sich lohnt, hängt davon ab, wie du eine ausfallende Rate sonst auffangen würdest und was die Versicherungsbedingungen tatsächlich abdecken.
Was ist eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung ist ein eigener Versicherungsvertrag, der meist zusammen mit einem Kredit angeboten wird. Sie soll die Kreditraten übernehmen, wenn bestimmte Ereignisse eintreten. Darlehen und Versicherung sind zwei getrennte Verträge, die Versicherung hat einen eigenen Beitrag und steht oft im selben Angebot wie der Kredit.
Ob du sie abschließt, entscheidest du selbst. Den Kredit selbst erklärt die Seite zum Ratenkredit.
Welche Leistungen hat eine Restschuldversicherung?
Die Versicherung soll die Kreditrate übernehmen, wenn du stirbst, arbeitsunfähig wirst oder deine Arbeitsstelle verlierst. Laut Verbraucherzentrale zahlt sie die Rate im Versicherungsfall in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum. Die Versicherungssumme richtet sich nach der Höhe des Kredits. Die Restschuld ist der Betrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt offen ist.
Was die Versicherung in den drei Fällen übernehmen soll
| Fall | Was übernommen werden soll | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| Tod | Die Versicherungssumme, die sich nach der Kredithöhe richtet | Wer die Leistung erhält und ob die Summe mit der Restschuld sinkt |
| Arbeitsunfähigkeit | Die Kreditrate, in der Regel für einen begrenzten Zeitraum | Ab wann die Leistung beginnt und welche Wartezeiten gelten |
| Arbeitslosigkeit | Die Kreditrate, in der Regel für einen begrenzten Zeitraum | Welche Gründe für Arbeitslosigkeit gedeckt sind |
Bei Krankheit und Jobverlust gibt es außerdem gesetzliche Leistungen. Die Verbraucherzentrale nennt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach das Krankengeld der Krankenkasse und bei Jobverlust die Arbeitslosenversicherung. Wer diese Leistungen kennt, kann besser einschätzen, was eine zusätzliche Versicherung übernehmen würde.
Welche Ausschlüsse und Wartezeiten gibt es?
Die Versicherung zahlt nicht in jedem Fall. Laut Verbraucherzentrale enthalten die Bedingungen umfangreiche Ausschluss- und Wartezeitklauseln sowie Karenzzeiten. Außerdem springt sie laut Verbraucherzentrale häufig nicht ein.
Eine Wartezeit bedeutet, dass der Schutz erst nach einer bestimmten Zeit beginnt. Eine Karenzzeit bedeutet, dass die Leistung nach einem eingetretenen Fall erst später beginnt. Die Dauer steht in den Bedingungen deines Angebots.
Schließt du bei einer Umschuldung eine neue Restschuldversicherung ab, starten die Wartezeiten laut Verbraucherzentrale erneut.
Diese Punkte prüfst du in den Bedingungen
- Welche Gründe für Arbeitslosigkeit gedeckt sind, etwa ob auch eine Kündigung durch dich zählt.
- Wie lange die Wartezeit dauert und wie lange eine Karenzzeit gilt.
- Wie lange die Versicherung die Rate bei Arbeitsunfähigkeit übernimmt.
- Ob die Versicherungssumme mit der Restschuld sinkt oder gleich bleibt.
- Welche Vorerkrankungen oder Umstände ausgeschlossen sind.
Seit wann darf eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden?
Seit Anfang 2025 darf eine Restschuldversicherung zu einem Verbraucherkredit erst eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgeschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG). Ein Abschluss gleichzeitig mit dem Kredit ist damit ausgeschlossen.
Maßgeblich ist der Tag, an dem der Kreditvertrag abgeschlossen wird. Verstößt der Versicherer gegen diese Regel, ist der Restschuldversicherungsvertrag nichtig. Die Verbraucherzentrale kritisiert Verkaufsdruck bei diesen Verträgen.
Ab dem 20. November 2026 darf der Versicherer bei einer Restschuldversicherung zu einem Verbraucherkredit Gesundheitsdaten über eine Krebserkrankung nicht verwenden, wenn die Behandlung seit mindestens 15 Jahren beendet ist (§ 213a VVG).
Darf die Bank die Versicherung zur Bedingung machen?
Nein. Die Bank darf einen Verbraucherkredit nicht vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig machen (§ 492a BGB).
Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 gilt dieses Kopplungsverbot für alle weiteren Finanzprodukte, mit Ausnahmen etwa für ein Konto zur Tilgung (§ 492a BGB).
Bietet die Bank den Kredit auch ohne Versicherung an, liegt nach dem Gesetz keine verbotene Kopplung vor. Das gilt auch dann, wenn die Konditionen ohne Versicherung anders ausfallen (§ 492a BGB). Sagt dir jemand, ohne Versicherung gebe es keinen Kredit, ist das genau der Fall, den das Gesetz verbietet.
Vermittler, die eine Restschuldversicherung verkaufen, dürfen dafür nur begrenzt vergütet werden (§ 50a VAG).
Kredaro ist keine Bank und vergibt keine Kredite.
Ist die Versicherung im effektiven Jahreszins enthalten?
Die Kosten einer Restschuldversicherung gehören zum effektiven Jahreszins, wenn der Abschluss Voraussetzung dafür ist, dass du den Kredit überhaupt oder zu den angebotenen Vertragsbedingungen bekommst (§ 16 Abs. 4 Nr. 2 PAngV). Das gilt auch dann, wenn der Kredit ohne Versicherung nur zu anderen Konditionen zu haben ist.
Laut Verbraucherzentrale kann der tatsächliche effektive Jahreszins höher liegen als der im Kreditvertrag angegebene. Frag im Angebot deshalb ausdrücklich, ob die Versicherung im effektiven Jahreszins enthalten ist. Weitere Begriffe erklärt das Kreditlexikon. Angebote mit und ohne Versicherung vergleichst du am besten mit der Anleitung zu Kredit vergleichen.
Ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?
Sie kann sich lohnen, wenn ein Ausfall der Rate deine Finanzen ernsthaft gefährden würde und du dafür keine eigene Rücklage hast. Ob sie passt, hängt auch davon ab, was die Bedingungen tatsächlich abdecken.
Spricht dafür
- Sie kann die Rate übernehmen, wenn du stirbst, arbeitsunfähig wirst oder deine Stelle verlierst.
- Du musst dich für diesen Fall nicht separat um einen eigenen Vertrag kümmern.
- Du kannst sie innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeben.
Spricht dagegen
- Die Verbraucherzentrale hält sie in der Regel für teuer und kritisiert, dass sie oft nicht zahlt.
- Ausschlüsse und Wartezeiten schränken den Schutz ein.
- Bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits sinkt die Prämie nicht nach § 501 BGB.
Rechne einmal durch, wie es mit deinem Geld aussieht, wenn eine Rate im Krankheitsfall oder bei Jobverlust ausfällt. Vergleiche die Prämie mit dem, was die Versicherung im Ernstfall zahlt.
Jana hat einen Kredit über 8.000 € für ein gebrauchtes Auto, Laufzeit 48 Monate. Die Bank bietet ihr die Versicherung gleich mit an. Jana liest zuerst die Wartezeiten und Ausschlüsse und prüft, ob sie eine Rate im Krankheitsfall aus eigenem Geld zahlen könnte. Das Beispiel ist fiktiv.
Wie widerrufst du eine Restschuldversicherung?
Du kannst eine Restschuldversicherung innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 8 Abs. 1 VVG). Für eine Todesfallabsicherung nennt die Verbraucherzentrale 30 Tage, und § 152 Abs. 1 VVG setzt für Lebensversicherungen ebenfalls 30 Tage an.
Der Widerruf muss in Textform an den Versicherer gerichtet sein, etwa per E-Mail oder Brief. Für die Frist reicht es, wenn du die Erklärung rechtzeitig abschickst (§ 8 Abs. 1 VVG). Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, außer du wurdest nicht über dein Widerrufsrecht belehrt (§ 8 Abs. 4 VVG). Bei Lebensversicherungen gilt dafür nach § 152 Abs. 1 VVG eine längere Grenze von 24 Monaten und 30 Tagen.
Wer die Frist verpasst, kann die Versicherung in der Regel trotzdem kündigen. Dann gelten die Kündigungsregeln des Vertrags.
Wie kündigst du eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung kannst du laut Verbraucherzentrale in der Regel kündigen und dabei zumindest einen Teil der Einmalprämie zurückerhalten. Dabei sind die vertraglichen Fristen zu beachten.
Für Lebensversicherungen regelt § 168 VVG die Kündigung. Bei laufenden Prämien, also Beiträgen über die Laufzeit, kannst du zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Bei einer Einmalprämie, also einem Beitrag auf einmal, ist die Kündigung nach § 168 Abs. 2 VVG möglich, wenn der Eintritt der Leistung sicher ist, etwa beim Tod. Ob diese Regeln auf deine Versicherung passen, steht in den Bedingungen.
Kredit und Versicherung sind getrennte Verträge. Ob die Versicherung mit der Rückzahlung endet, steht in den Bedingungen. Bei einer Umschuldung musst du die alte Versicherung laut Verbraucherzentrale separat kündigen, und bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit können zwei Versicherungen parallel laufen.
Was passiert bei vorzeitiger Rückzahlung?
Zahlst du den Kredit vorzeitig zurück, ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits entsprechend der verbleibenden Laufzeit (§ 501 Abs. 1 BGB). Die Prämie einer Versicherung, die keine Voraussetzung für den Kredit war, gehört nicht zu diesen Gesamtkosten. Der Bundesgerichtshof hat 2014 für eine freiwillige Ratenschutz-Versicherung entschieden, dass § 501 BGB die Prämienlast nicht erfasst (BGH, IV ZR 289/13, Rn. 44). Ob und wie viel Beitrag dir bei einer Kündigung erstattet wird, steht in den Versicherungsbedingungen.
Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 berücksichtigt § 501 Abs. 1 BGB neben den Zinsen nur Kosten, die dir der Darlehensgeber auferlegt.
Wenn du bestehende Kredite ablöst, lies auch die Seite zur Umschuldung.
So gehst du vor, wenn du die Versicherung beenden willst
- Frist prüfen. Innerhalb der Widerrufsfrist kannst du widerrufen. Danach kommt die Kündigung in Betracht.
- Bedingungen lesen. Dort stehen die Kündigungsfristen und die Regeln zur Erstattung.
- Erklärung an den Versicherer senden. Bewahre den Nachweis auf.
- Erstattung nachfragen. Lass dir schriftlich erklären, welcher Teil der Einmalprämie erstattet wird.
- Alte Versicherung bei Umschuldung kündigen. Kündige sie separat, sonst läuft sie weiter.
Welche Alternativen gibt es?
Die Verbraucherzentrale nennt als Alternativen die Risikolebensversicherung für den Todesfall und die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Beide sind eigene Verträge, die du unabhängig vom Kredit wählst.
Alternativen zur Restschuldversicherung
| Option | Was sie absichert | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| Risikolebensversicherung | Den Todesfall, die Leistung geht an die begünstigte Person | Welche Summe du wählst und wer begünstigt ist |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Den Verlust der Arbeitskraft, zum Beispiel durch Krankheit | Wie der Versicherer Berufsunfähigkeit definiert und ab wann er zahlt |
| Eigene Rücklage | Die Rate aus eigenem Geld | Wie lange die Rücklage die Rate tragen würde |
| Gesetzliche Leistungen | Lohnfortzahlung, Krankengeld und Arbeitslosenversicherung | Ob und wie lange du einen Anspruch hast |
Ob eine Rücklage reicht, prüfst du am besten im Budget-Check. Dort siehst du, welche Rate in deinem Monat realistisch ist.
Wenn du die Rate schon jetzt nicht zahlen kannst, sprich früh mit einer Schuldnerberatung. Frag vorher nach den Kosten.
Häufige Fragen
Was mache ich, wenn die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt?
Bitte den Versicherer zuerst schriftlich um eine Begründung und prüfe die Bedingungen, vor allem Wartezeit, Karenzzeit und Ausschlüsse. Wenn du danach nicht weiterkommst, kannst du dich an den Versicherungsombudsmann wenden, eine Schlichtungsstelle, die sich selbst als unabhängig und kostenfrei beschreibt.
Brauche ich eine Restschuldversicherung, wenn ich schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe?
Das hängt davon ab, was deine Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall zahlt und ab wann. Bleibt eine Lücke zwischen der Rate und dieser Leistung, musst du sie mit eigenem Geld schließen. Vergleiche deshalb die Leistungen mit der Rate, bevor du einen zweiten Vertrag abschließt.
Lohnt sich eine Restschuldversicherung auch bei einem kleinen Kredit?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Versicherungssumme richtet sich nach der Kredithöhe, und die Versicherung kostet einen eigenen Beitrag. Prüfe, ob du den Schutz im Verhältnis zu diesem Beitrag brauchst, und vergleiche mit einer eigenen Rücklage.
Was frage ich die Bank zur Versicherung, bevor ich unterschreibe?
Frag, ob der Kredit auch ohne Restschuldversicherung zu haben ist und wie das Angebot dann aussieht. Frag außerdem, welche Erstattung bei einer Kündigung gilt und ob die Versicherung im effektiven Jahreszins enthalten ist.
Quellen
- § 7a VVG Restschuldversicherung
- § 8 VVG Widerruf des Versicherungsnehmers
- § 152 VVG Widerruf des Versicherungsnehmers bei Lebensversicherung
- § 168 VVG Kündigung des Versicherungsnehmers
- § 50a VAG Vergütung bei Restschuldversicherungen
- § 492a BGB Kopplungsverbot
- § 501 BGB Kostenermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung
- Urteil des BGH vom 29. November 2011, XI ZR 220/10 (Restschuldversicherung und effektiver Jahreszins)
- Urteil des BGH vom 10. Dezember 2014, IV ZR 289/13 (Ratenschutz-Versicherung, Kündigungs- und Ausschlussklausel)
- Versicherungsombudsmann: Außergerichtliche Streitbeilegung
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 (BGBl. 2026 I Nr. 139)
- Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig