Dispo gekündigt: was jetzt zu tun ist
Ist dein Dispo gekündigt, muss das Minus innerhalb einer Frist ausgeglichen werden. Wie lang diese Frist ist, hängt vom Vertrag ab und davon, ob nur der Dispo oder das ganze Girokonto betroffen ist. Welche Rechte du hast und was du jetzt tun kannst, steht hier.
Was bedeutet es, wenn die Bank deinen Dispo kündigt?
Die Bank kann den Dispo beenden oder das Limit kürzen. Ein bestehendes Minus wird dadurch nicht kleiner, du musst es zurückzahlen. Wann das geschieht, hängt von der Kündigung und von deinem Vertrag ab.
Die Kündigung des Dispos ist nicht dasselbe wie die Kündigung des ganzen Girokontos. Für das Girokonto gelten andere Regeln.
Im Kündigungsschreiben sollte stehen, warum die Bank so handelt. Nennt sie keinen Grund, frag ausdrücklich danach. Die Verbraucherzentrale rät, den Dispo nicht auszureizen, weil seine Zinsen in vielen Fällen sehr hoch sind.
Hast du den Dispo über längere Zeit stark ausgeschöpft, hat die Bank eine besondere Pflicht. Nutzt du ihn ohne Unterbrechung sechs Monate lang im Durchschnitt zu mehr als drei Vierteln des Höchstbetrags, muss die Bank dir eine Beratung anbieten (§ 504a BGB). Dabei geht es um günstigere Alternativen zur Überziehung und um die Folgen weiterer Überziehung.
Welche Rechte und Fristen gelten, wenn der Dispo gekündigt ist?
Dein Vertrag, das Kündigungsschreiben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deiner Bank zeigen, welche Frist konkret gilt.
Ab dem 20. November 2026 muss die Bank dich mindestens 30 Tage vorher informieren, bevor eine Kündigung oder Kürzung des Dispos wirksam wird (§ 504 Abs. 2 BGB), und ein vereinbartes Kündigungsrecht darf keine Frist unter zwei Monaten vorsehen (§ 499 Abs. 1 BGB).
Das gilt auch für Konten, die vorher eröffnet wurden (Art. 229 § 71 Abs. 2 EGBGB). Hast du den Dispo in Anspruch genommen, muss die Bank dir ab dem 20. November 2026 vor einer Zwangsvollstreckung anbieten, den Betrag ohne Zusatzkosten in zwölf gleichen Monatsraten zurückzuzahlen (§ 504 Abs. 2 BGB).
Prüfe deshalb zuerst das Datum der Kündigung und die genannte Frist. Notiere außerdem, wann du das Schreiben erhalten hast. Fehlt eine Begründung oder ist sie unklar, frag danach. Wirkt die Frist zu kurz, bitte die Bank schriftlich um eine Verlängerung.
Was tust du in den ersten Tagen nach der Kündigung?
So gehst du vor
- Kündigung prüfen. Notiere das Datum des Schreibens, die genannte Frist und die Begründung. Ist etwas unklar, frag nach.
- Zahlungen durchrechnen. Liste auf, welche Lastschriften, Daueraufträge und Gehaltseingänge bis zum Ende der Frist anstehen. Eine Übersicht liefert auch der Budget-Check.
- Keine neuen Verpflichtungen eingehen. Nimm in dieser Lage keinen neuen Kredit auf und kaufe nichts auf Raten.
- Bank ansprechen. Melde dich, bevor die Frist abläuft, und frag nach einer Ratenzahlung oder einer Rückführung.
- Wege prüfen. Schau dir Umschuldung, Schuldnerberatung und bei drohenden Pfändungen das P-Konto an.
Wie führst du das Gespräch mit der Bank?
Laut Verbraucherzentrale lässt sich mit Gläubigern manchmal ein Aufschub oder ein Abzahlungsplan aushandeln. Ob die Bank zustimmt, entscheidet sie selbst. Du musst nicht jede Forderung akzeptieren, und du solltest dich nicht unter Druck setzen lassen.
Bereite dich vor, bevor du anrufst oder schreibst. Eine Übersicht über Einnahmen, feste Ausgaben und das Minus hilft dir, einen eigenen Vorschlag zu machen.
Diese Fragen klärst du mit der Bank
- Bis zu welchem Datum gilt die Kündigung genau?
- Welche Begründung nennt die Bank?
- Ist eine Ratenzahlung oder eine Rückführung über mehrere Monate möglich?
- Wie laufen die Lastschriften bis zum Ende der Frist weiter?
- Kannst du die Vereinbarung schriftlich bestätigen?
Halte nach dem Gespräch fest, was vereinbart wurde, mit Datum und dem Namen der Person, mit der du gesprochen hast. Heb Briefe und E-Mails auf.
Was passiert, wenn das Minus bis zum Fristende nicht ausgeglichen werden kann?
Kann das Minus bis zum Ende der Frist nicht ausgeglichen werden, wird die Lage ernst. Die Bank kann ihre Forderung dann auch über eine Zwangsvollstreckung durchsetzen.
Bevor es so weit kommt, lohnen sich drei Schritte: das Gespräch mit der Bank, eine Schuldnerberatung und bei drohenden Pfändungen die Prüfung eines P-Kontos.
Wann kommt eine Umschuldung infrage?
Eine Umschuldung löst das Minus durch einen neuen Kredit ab, den du in festen Raten zurückzahlst. Sie passt nur, wenn die Ursache des Minus geklärt ist und deine Einnahmen die Rate dauerhaft tragen. Neue Schulden ohne geklärte Ursache verschieben das Problem nur.
Vergleiche bei einer Umschuldung die Gesamtkosten des neuen Kredits mit den Kosten, die das Minus verursacht. Die monatliche Rate allein sagt wenig darüber, was ein Kredit insgesamt kostet, und eine längere Laufzeit kann das Umschulden insgesamt teurer machen. Die Verbraucherzentrale rät beim Umschulden zu Vorsicht und Misstrauen. Mehr dazu erklären die Seiten Umschuldung und Dispo ablösen.
Silke hat im Frühjahr ihren Dispo regelmäßig ausgeschöpft, weil mehrere größere Ausgaben zusammenkamen. Im Herbst kündigt ihre Bank den Dispo und setzt eine Frist. Silke hat ein festes Einkommen und keine weiteren Kredite. Sie rechnet ihre festen Ausgaben durch, spricht mit der Bank über eine Ratenzahlung und prüft, ob eine Umschuldung zu ihrer Lage passt.
Spricht dafür
- Das Minus läuft in einen Kredit mit fester Laufzeit über.
- Du kennst den Rückzahlungsplan von Anfang an.
Spricht dagegen
- Die Bank prüft deine Bonität und kann den Kredit ablehnen.
- Ohne geklärte Ursache kann sich das Problem wiederholen.
Wird der neue Kredit abgelehnt, hilft dir die Seite Kredit abgelehnt bei den nächsten Schritten.
Welche Wege gibt es neben einer Umschuldung?
Nicht jede Lösung braucht einen neuen Kredit. Ratenzahlung, ein Abbauplan und Schuldnerberatung kommen ohne neues Geld aus, die Umschuldung nicht. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob die Ursache vorübergehend ist und wie groß das Minus ist.
Wege bei einem gekündigten Dispo
| Weg | Was er bedeutet | Passt, wenn | Vorsicht |
|---|---|---|---|
| Ratenzahlung mit der Bank | Die Bank verteilt das Minus auf Monatsraten oder gewährt einen Aufschub | Das Problem ist vorübergehend und du kannst die Raten dauerhaft zahlen | Die Bank muss nicht zustimmen. Halte die Vereinbarung schriftlich fest |
| Abbau mit einem Plan | Du senkst das Minus Schritt für Schritt und bittest die Bank, das Limit zu senken | Das Minus ist überschaubar und du kannst feste Ausgaben senken | Der Plan braucht Geduld und regelmäßige Kontrolle |
| Umschuldung | Ein neuer Kredit löst das Minus ab, du zahlst ihn in festen Raten zurück | Die Ursache ist geklärt und du hast ein regelmäßiges Einkommen | Neue Schulden wiederholen das Problem, wenn die Ursache bleibt |
| Schuldnerberatung | Eine Beratungsstelle ordnet deine Lage ein und hilft bei Gesprächen mit Gläubigern | Das Minus ist groß, Pfändungen drohen oder du findest allein keinen Weg | Frag vorher nach den Kosten |
Eine Ratenzahlung verschiebt die Rückzahlung, sie macht die Schuld in der Regel nicht kleiner. Wähle deshalb eine Rate, die du auch in einem schwierigen Monat zahlen kannst. Ein konkreter Vorschlag mit Betrag und Zeitraum lässt sich leichter prüfen als eine offene Bitte um Aufschub. Wie du so einen Vorschlag formulierst, zeigt der Ratgeber Ratenzahlung vereinbaren.
Den Abbau mit einem Plan erklärt Dispo ablösen Schritt für Schritt. Die Grundlagen zum Dispo, etwa wie Limit und Kündigung zusammenhängen, stehen auf der Seite Dispokredit.
Was ist mit dem P-Konto und Pfändungen?
Drohen Pfändungen, kannst du bei deiner Bank ein Pfändungsschutzkonto verlangen, auch wenn dein Konto im Minus steht (§ 850k Abs. 1 ZPO). Mit der Umwandlung endet der Dispo, weil ein P-Konto nur auf Guthabenbasis geführt werden darf. Das Minus bucht die Bank laut Verbraucherzentrale auf ein zweites Konto.
Wie der geschützte Betrag, die Bescheinigungen und die Fristen funktionieren, erklärt der Ratgeber P-Konto. Das P-Konto ersetzt keine Rückzahlung, die Schulden bleiben bestehen.
Wann solltest du eine Schuldnerberatung einschalten?
Eine Schuldnerberatung ist sinnvoll, wenn du die Frist nicht einhalten kannst, Pfändungen drohen oder du die Lage allein nicht ordnen kannst. Welche Stellen es gibt und wie sie arbeiten, erklärt die Seite Schuldnerberatung. Auch die Verbraucherzentrale berät bei Geldsorgen unabhängig, wie ihr Ratgeber „Wenn das Geld knapp wird“ beschreibt.
Die Stellensuche der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung findet Beratungsstellen nach Postleitzahl oder Ort. Laut Seite sind dort über 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen erfasst, und ein Filter zeigt Stellen mit P-Konto-Bescheinigung. Eine allgemeine Aussage zu den Kosten macht die Seite nicht. Frag vorher nach den Kosten.
Welche Fehler machen Betroffene häufig?
- Das Schreiben der Bank liegen lassen. Die Frist läuft trotzdem weiter, und du verlierst Zeit für ein Gespräch.
- Die festen Abbuchungen unterschätzen. Miete, Versicherungen und Verträge laufen weiter, und das Konto ist schneller leer als gedacht.
- Einen neuen Kredit aufnehmen, ohne zu wissen, woher das Minus stammt. Dann bleibt das Problem, und es kommen Raten dazu.
- Auf Angebote eingehen, die vorab Geld verlangen. Verlangt jemand vor einer Auszahlung Geld, ist das ein Warnsignal.
Welche Angebote passen, wenn ein Kredit infrage kommt?
Ein Ratenkredit kommt als Umschuldung nur in Betracht, wenn die Rate tragbar bleibt und die Umschuldung zu deiner Lage passt. Dann ist ein Vergleich sinnvoll. Konditionen kannst du unverbindlich prüfen, die Bank entscheidet aber über Zusage und Konditionen. Kredaro ist keine Bank und vergibt keine Kredite.
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Häufige Fragen
Kann die Bank das ganze Girokonto kündigen, wenn der Dispo gekündigt ist?
Das ist möglich, aber es ist nicht dasselbe wie die Kündigung des Dispos. Laut Verbraucherzentrale muss die Bank bei einer Kündigung des Girokontos eine angemessene Frist setzen, die mindestens zwei Monate beträgt. Fristlos darf sie nur bei einem wichtigen Grund kündigen, und eine einmalige Kontopfändung oder eine unerlaubte Überziehung zählt laut Verbraucherzentrale nicht dazu.
Kann ich das Girokonto selbst kündigen, um das Minus loszuwerden?
Laut Verbraucherzentrale kannst du ein Girokonto in der Regel jederzeit ohne Frist kündigen. Das Minus bleibt aber bestehen und muss ausgeglichen werden. Die Kündigung des Kontos ist deshalb kein Weg, um Schulden loszuwerden.
Muss ich für eine Schuldnerberatung bezahlen?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Stellensuche der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung hat einen Filter für „kostenfrei“, eine allgemeine Aussage zu den Kosten macht sie aber nicht. Frag die Beratungsstelle bei der ersten Anfrage nach den Kosten.
Woran erkenne ich unseriöse Hilfe bei Geldproblemen?
Verlangt jemand vor einer Hilfe oder vor der Auszahlung eines Kredits Geld, brich den Kontakt ab. Lass dir Angebote schriftlich geben und prüfe, wer dahintersteckt, bevor du etwas unterschreibst.
Quellen
- § 504 BGB Überziehungsmöglichkeit
- § 504a BGB Beratungspflicht bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit
- § 499 BGB Kündigungsrecht des Darlehensgebers; Leistungsverweigerung
- § 498 BGB Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
- § 505a BGB Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
- § 850k ZPO Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BGBl. 2026 I Nr. 139)
- Girokonto: Was Sie darüber wissen sollten
- Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- Wenn das Geld knapp wird: 69 Tipps für schnelle Hilfe
- Stellensuche Schuldnerberatung