SCHUFA-Auskunft kostenlos anfordern: so geht die Datenkopie
Du kannst die SCHUFA-Auskunft kostenlos direkt bei der SCHUFA anfordern. Nach Art. 15 DSGVO hast du Anspruch auf eine Kopie der Daten, die über dich gespeichert sind, und die Bestellung läuft online über meineSCHUFA. Die Auskunft kommt per Post, und für die Antwort gilt eine Frist von einem Monat, die in Ausnahmefällen um zwei Monate verlängert werden kann.
Ist die SCHUFA-Auskunft kostenlos?
Ja. Die SCHUFA stellt die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO laut meineSCHUFA kostenlos bereit.
Das Recht dahinter steht in Art. 15 DSGVO. Danach stellt der Verantwortliche eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung, die über dich verarbeitet werden. Für alle weiteren Kopien darf er ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Die erste Kopie ist damit nicht kostenpflichtig.
Wie oft ist die Kopie kostenlos?
Die DSGVO sieht nur die erste Kopie als entgeltfrei vor. Laut Verbraucherzentrale (Stand 16.03.2026) ist bei der SCHUFA eine Auskunft pro Jahr kostenlos, eine zusätzliche nach der Korrektur falscher Einträge ebenfalls. Bei mehreren Auskünften im selben Jahr kann die SCHUFA Gebühren verlangen, eine feste Grenze nennt die Verbraucherzentrale nicht.
Frag vor einer weiteren Bestellung im selben Jahr nach den Kosten. Bestell die Kopie am besten vor einem Kreditantrag oder vor einer Wohnungsbewerbung, damit eine Korrektur noch rechtzeitig angestoßen werden kann.
Merkmale von Datenkopie und Bonitätsauskunft
Die Datenkopie ist nicht dasselbe wie eine Bonitätsauskunft. Die Bonitätsauskunft ist kostenpflichtig und eignet sich laut Verbraucherzentrale zum Beispiel für Vermieter. Sie enthält weniger Details als die Datenkopie, etwa keine Namen deiner Geschäftspartner.
Kosten, Nutzer und Umfang im Überblick
| Merkmal | Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | Bonitätsauskunft |
|---|---|---|
| Wer nutzt sie | Du, zur Einsicht in deine Daten | Eine Stelle, die dich prüft, etwa ein Vermieter |
| Kosten | Kostenlos, eine Auskunft pro Jahr laut Verbraucherzentrale | Kostenpflichtig |
| Umfang | Gespeicherte Informationen, Herkunft, Empfänger und Anfragen der letzten zwölf Monate | Weniger Details, etwa ohne Namen deiner Geschäftspartner |
Bietet dir ein anderer Anbieter die Datenkopie gegen Entgelt an, prüf zuerst, ob du sie nicht direkt bei der SCHUFA bestellen kannst.
Wann lohnt sich ein Blick in die Datenkopie?
Die Datenkopie hilft dir, bevor du einen Antrag stellst und nachdem eine Bank abgelehnt hat. Die Auskunft zeigt dir, was gespeichert ist. Sie ändert daran nichts und entscheidet auch nicht über einen Kredit.
Typische Anlässe sind:
- Nach einer Kreditablehnung, um zu prüfen, ob ein Eintrag falsch ist. Hat die Bank auf eine Auskunft verwiesen, schaust du dort zuerst nach, ob die gespeicherten Daten stimmen. Die Schritte danach stehen auf der Seite Kredit abgelehnt.
- Vor einer Wohnungssuche, wenn ein Vermieter eine Bonitätsauskunft verlangen könnte. Die Datenkopie zeigt dir vorher, welche Daten über dich vorliegen. Die Bonitätsauskunft ist eine andere Auskunft, deshalb fragst du den Vermieter am besten, welche er braucht.
- Vor einem Kreditantrag, damit du Fehler rechtzeitig korrigieren lassen kannst. Ein Fehler, der vor dem Antrag behoben ist, muss im Gespräch mit der Bank nicht erst erklärt werden.
- Wenn du Anfragen oder Empfänger nicht zuordnen kannst. Dann hilft dir die Kopie, den Vorgang genau zu benennen, wenn du nachfragst.
Datenkopie der SCHUFA bestellen: so gehst du vor
Die Bestellung läuft online über meineSCHUFA. Die fertige Auskunft kommt anschließend per Post.
So bestellst du die Datenkopie
- Antrag starten. Öffne die Datenkopie auf meineschufa.de und starte den Online-Antrag.
- Identität bestätigen. Plane eine Identitätsprüfung ein. Welche Angaben der Antrag verlangt, siehst du im Formular selbst.
- Auf die Post warten. Laut meineSCHUFA kommt die Auskunft postalisch innerhalb von fünf bis sieben Tagen. Bei hohem Bestellaufkommen kann es länger dauern.
- Lesen und festhalten. Geh die Auskunft Eintrag für Eintrag durch. Notiere bei jedem Punkt, woher die Information stammt und ob du den Vorgang zuordnen kannst.
Eine Bestellung per Post beschreibt die SCHUFA auf ihrer Seite nicht. Wenn du keinen Online-Antrag stellen kannst, frag die SCHUFA direkt, welche Wege sie anbietet.
Die SCHUFA muss die Auskunft nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erteilen, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang deines Antrags. Die Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn Komplexität und Zahl der Anträge das erfordern. Dann muss die SCHUFA dich innerhalb des ersten Monats über die Verlängerung informieren und die Gründe nennen.
Was steht in der Datenkopie, und wie liest du sie?
Die Datenkopie zeigt die über dich gespeicherten Informationen, ihre Herkunft und die Empfänger, an die Daten weitergegeben wurden. Dazu kommen laut Verbraucherzentrale die Anfragen von Vertragspartnern der letzten zwölf Monate und der SCHUFA-Score.
Herkunft und Empfänger prüfen
Bei jeder Information steht, woher sie stammt. Hat ein Gläubiger falsche Angaben gemeldet, solltest du auch ihn auffordern, die Meldung richtigzustellen. Die Empfängerliste zeigt, an wen Informationen weitergegeben wurden. Kennst du einen Empfänger nicht, frag die SCHUFA danach.
Fragen an die Datenkopie
Geh die Kopie mit diesen Fragen durch, bevor du etwas unternimmst.
Diese Fragen stellst du an die Datenkopie
- Stimmen deine Personendaten, also Name und Anschrift?
- Gibt es Einträge, die du nicht kennst oder keinem Vorgang zuordnen kannst?
- Steht etwas als offen, das du bezahlt hast?
- Passen die Anfragen zu den Angeboten, die du tatsächlich eingeholt hast?
- Ist der Score so erklärt, dass du die Angabe nachvollziehen kannst?
Der Score
Der Score ist ein Wert, den die SCHUFA aus den gespeicherten Daten berechnet. Laut meineSCHUFA wird er quartalsweise berechnet, in Ausnahmefällen auch öfter. Laut Verbraucherzentrale müssen Auskunfteien verständlich erklären, wie ein Score zustande gekommen ist. Welche Kriterien der Score nutzt und was du beeinflussen kannst, erklärt SCHUFA-Score verbessern.
Anfragen der letzten zwölf Monate
Die Kopie führt laut Verbraucherzentrale die Anfragen von Vertragspartnern der letzten zwölf Monate auf. Kennst du eine Anfrage nicht oder kannst du sie keinem Angebot zuordnen, notier Datum und Anbieter und frag nach. Was Anfragen für deine Bewertung bedeuten, erklärt die Seite Schufaneutrale Kreditanfrage.
Was tust du, wenn ein Eintrag falsch ist?
Ein falscher Eintrag lässt sich nach Art. 16 DSGVO berichtigen. Du schreibst der SCHUFA, verlangst die Korrektur und legst einen Beleg bei, etwa eine Zahlungsbestätigung. Hat ein Gläubiger falsch gemeldet, forderst du ihn zusätzlich zur Richtigstellung auf.
Während die SCHUFA einen strittigen Eintrag prüft, muss sie ihn laut Verbraucherzentrale sperren. Wie du die Berichtigung schriftlich verlangst, ein Muster dafür und die Löschfristen für richtige Einträge stehen auf der Seite SCHUFA-Eintrag löschen.
Wenn die SCHUFA nicht reagiert
Bevor du dich beschwerst, lohnt sich eine schriftliche Erinnerung an die SCHUFA mit Verweis auf deinen ersten Antrag und das Datum. Bleibt ein falscher Eintrag stehen, oder bekommst du keine oder nur eine unvollständige Auskunft, kannst du dich an die Datenschutzaufsicht wenden. Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt dir das Recht, dich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn du die Verarbeitung für rechtswidrig hältst, insbesondere in dem Mitgliedstaat, in dem du wohnst oder arbeitest oder in dem der mutmaßliche Verstoß stattfand. Laut BfDI sind für Privatunternehmen meist die Landesbehörden zuständig.
Wer für die SCHUFA zuständig ist, wie du die Beschwerde einreichst und was die Ombudsfrau der SCHUFA tut, steht auf der Seite SCHUFA-Eintrag löschen.
Gibt es weitere Auskunfteien?
Laut Verbraucherzentrale (Stand 19.08.2026) gibt es neben der SCHUFA weitere Auskunfteien, darunter CRIF, Arvato, Creditreform Boniversum und Infoscore Consumer Data. Auch bei ihnen kannst du mindestens einmal im Jahr kostenfrei alle Daten erfragen.
Die Datenkopie der SCHUFA zeigt nur die Daten der SCHUFA. Bei den anderen Auskunfteien musst du die Auskunft gesondert anfordern. Welche Auskunftei ein Anbieter für deine Anfrage nutzt, fragst du am besten direkt nach. Hat eine Bank wegen einer Auskunft abgelehnt, zeigt die Seite Kredit abgelehnt, welche Schritte danach sinnvoll sind.
Welche Regeln gelten für Score und Auskunfteien?
Ab dem 20. November 2026 dürfen Wahrscheinlichkeitswerte für Vertragsentscheidungen und, wenn eine Auskunftei sie berechnet, für die Zahlungsfähigkeit nicht aus Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf und von Bankkonten erstellt werden (§ 37a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c BDSG), mehr dazu auf Kontocheck-Kredit. Auch Alter, Geschlecht, Name, Anschriftendaten und Daten aus sozialen Netzwerken dürfen dann nicht einfließen (§ 37a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b und d BDSG).
Ab dem 20. November 2026 muss die Stelle, die den Wert erstellt, dir auf Antrag in der Frist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO mitteilen, welche Daten und Kriterien sie genutzt hat und wie sie die Kriterien gewichtet, vor allem die stärksten. Dazu gehören die Aussagekraft des Werts, die erstellten Werte und ihre Empfänger (§ 37a Abs. 4 BDSG). Beruht eine Entscheidung auf einem solchen Wert, kannst du sie anfechten, deinen Standpunkt darlegen und verlangen, dass eine Person entscheidet (§ 37a Abs. 5 BDSG).
Ab dem 20. November 2026 muss eine Auskunftei, die Informationen über Allgemein-Verbraucherdarlehen speichert, dich innerhalb von 30 Tagen nach der Eintragung eines Rückstands bei der Darlehensrückzahlung darüber unterrichten und über deine Rechte nach der DSGVO informieren (§ 30 Abs. 3 BDSG). Außerdem muss sie ein Verfahren haben, das Beschwerden über den Inhalt ihrer Datenbank erleichtert (§ 30 Abs. 8 BDSG).
Typische Fehler bei der Auskunft
- Du schaust nur auf den Score und übersiehst die Einträge und Anfragen dahinter.
- Du korrigierst einen Fehler und bestellst danach keine neue Kopie. So bleibt unklar, ob die Korrektur angekommen ist.
- Du verwechselst die Datenkopie mit der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft, die Vermieter anfordern.
Wann du Hilfe holen solltest
Zeigt die Datenkopie Forderungen, die du nicht bezahlen kannst, ist eine Schuldnerberatung der bessere erste Schritt als ein neuer Antrag. Frag vorher nach den Kosten. Welche Wege es trotz eines Eintrags gibt, zeigt Kredit trotz SCHUFA.
Wenn dir jemand gegen Vorkosten einen besseren Eintrag oder eine Auskunft verspricht, brich den Kontakt ab. Wie solche Maschen aussehen, erklärt Kreditbetrug erkennen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen laufenden Kreditantrag, um die Datenkopie zu bekommen?
Nein. Der Anspruch nach Art. 15 DSGVO besteht unabhängig davon, ob du einen Kredit beantragt hast oder beantragen willst.
Reicht die Datenkopie, um zu wissen, wie eine Bank entscheidet?
Nein. Die Kopie zeigt, was gespeichert ist, aber nicht, wie eine Bank die Angaben gewichtet. Das entscheidet sie im Einzelfall. Welche Wege es mit einem Eintrag gibt, zeigt die Seite Kredit trotz SCHUFA.
Wie lange dauert es, bis die Datenkopie ankommt?
Laut meineSCHUFA kommt die Auskunft postalisch innerhalb von fünf bis sieben Tagen. Bei hohem Bestellaufkommen kann es länger dauern.
Kann ich die Datenkopie für eine andere Person bestellen?
Der Anspruch nach Art. 15 DSGVO steht der Person zu, deren Daten gespeichert sind. Eine Auskunft für eine andere Person kannst du deshalb nicht einfach selbst anfordern. Frag die SCHUFA direkt, welche Nachweise sie für eine Vertretung verlangt.
Quellen
- Datenkopie nach Art. 15 DSGVO (meineSCHUFA)
- Welche SCHUFA-Auskunft gibt es und wie bekomme ich sie? (FAQ, englische Fassung)
- SCHUFA, Startseite
- Was tun bei einem Schufa-Eintrag?
- Bonitätsprüfung: Was dürfen Schufa und andere Auskunfteien?
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 12, 15, 16 und 77
- Anschriften und Links des BfDI
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BGBl. 2026 I Nr. 139)
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225, Regelungstext (Änderung des BDSG, §§ 30, 37a)