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SCHUFA-Score verbessern: was wirklich hilft

Wer den SCHUFA-Score verbessern will, setzt zuerst bei den Daten an: Datenkopie prüfen, Fehler korrigieren lassen und Rechnungen und Raten pünktlich bezahlen. Erledigte Einträge verschwinden nicht sofort, sondern bleiben laut Verbraucherzentrale in der Regel drei Jahre nach der Erledigung gespeichert.

Von Tom Trögler Aktualisiert am 8 Min. Lesezeit

Was misst der SCHUFA-Score?

Der SCHUFA-Score ist ein berechneter Wert, der einschätzen soll, wie wahrscheinlich ein Zahlungsausfall ist. Seit dem 17. März 2026 vergibt die SCHUFA einen Score mit 100 bis 999 Punkten. Laut Verbraucherzentrale beruht er auf zwölf Kriterien, die öffentlich einsehbar sind.

Ein Eintrag ist ein gespeicherter Vorgang, der Score ein daraus berechneter Wert. Wie beide zusammenhängen, erklärt Kredit trotz SCHUFA.

Welche Kriterien nennt die SCHUFA?

Stand Oktober 2026 nennt die SCHUFA auf meineSCHUFA zwölf Kriterien:

  • Zahlungsstörungen
  • Alter des ältesten Bankvertrags
  • Alter der ältesten Kreditkarte
  • Alter der aktuellen Adresse
  • Alter des jüngsten Rahmenkredits
  • Anzahl Anfragen und Abschlüsse für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen 12 Monaten
  • Anzahl Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen 12 Monaten
  • Aufgenommene Ratenkredite in den vergangenen 12 Monaten
  • Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite
  • Kreditstatus
  • Immobilienkredit
  • Vorliegen einer Identitätsprüfung

Für die Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten dürfen ab dem 20. November 2026 keine Anschriftendaten und keine Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf Bankkonten genutzt werden (§ 37a Abs. 2 Nr. 1 BDSG). Welche Kriterien die SCHUFA verwendet, steht auf meineSCHUFA.

Bei den Kriterien zu Anfragen zählen laut meineSCHUFA mehrere Anfragen und Abschlüsse innerhalb von 28 Tagen nur einmal. Beim Alter des ältesten Bankvertrags gilt: Je länger du ihn vertragsgemäß nutzt, desto besser ist das laut meineSCHUFA für den Score. Was meineSCHUFA zu Anfragen im Score sagt, steht auf SCHUFA-neutrale Kreditanfrage.

So prüfst du deine Datenkopie

Die Datenkopie ist der Ausgangspunkt, weil du nur korrigieren kannst, was dort tatsächlich steht. Achte auf vier Dinge: welche Gläubiger und Vertragspartner Daten gemeldet haben, an welche Empfänger in den letzten zwölf Monaten Informationen weitergegeben wurden, ob eine Forderung als offen oder erledigt geführt wird und welcher Score ausgewiesen ist. Die SCHUFA weist den Score in der Datenkopie aus, und sie enthält außerdem die Herkunft der gespeicherten Informationen.

Die Datenkopie ist kostenlos und nur für deine persönliche Information gedacht, sie enthält sensible Daten. Die Verbraucherzentrale rät, die gespeicherten Daten regelmäßig zu prüfen. Kennst du einen Empfänger nicht, frag die SCHUFA danach. Wie du die Auskunft Eintrag für Eintrag liest, zeigt die Seite SCHUFA-Auskunft.

Welche Einträge lohnen eine Korrektur?

Eine Korrektur lohnt sich, wenn ein Eintrag nachweislich falsch ist. Ein klarer Fall ist eine Forderung, die du bezahlt hast, die aber als offen geführt wird. Auch ein Eintrag, dessen Gläubiger du nicht kennst, gehört geprüft. Für die Korrektur brauchst du einen Beleg, etwa eine Zahlungsbestätigung, und das Datum der Zahlung.

Die Berichtigung betrifft nur falsche Daten. Ein korrekter Eintrag bleibt auch dann stehen, wenn er dich ärgert. In diesem Fall hilft nur, die Forderung zu klären und die Speicherfrist abzuwarten.

Wie kannst du den SCHUFA-Score verbessern?

Wer seine Bonität verbessern will, setzt bei den Daten und beim Zahlungsverhalten an. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die gespeicherten Daten regelmäßig auf Richtigkeit zu prüfen, Fehler umgehend korrigieren zu lassen und Mahnungen zeitnah zu bearbeiten. Zahlungsstörungen können den Score laut Verbraucherzentrale deutlich verschlechtern, auch wenn sie erledigt sind.

Der Score setzt sich aus mehreren Kriterien zusammen. Eine einzelne Maßnahme ändert deshalb selten das ganze Bild. Sinnvoll ist es, mehrere Punkte gleichzeitig sauber zu halten.

So gehst du vor

  1. Datenkopie bestellen. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bestellst du über meineSCHUFA.de. Sie zeigt die gespeicherten Informationen, ihre Herkunft und die Empfänger der letzten zwölf Monate. Laut SCHUFA dauert der Postversand in der Regel fünf bis sieben Tage, bei hohem Bestellaufkommen länger.

  2. Fehler korrigieren lassen. Stimmt ein Eintrag nicht, schreib der SCHUFA und dem meldenden Gläubiger und bitte um Korrektur. Leg einen Beleg bei, etwa eine Zahlungsbestätigung. Während die SCHUFA einen strittigen Eintrag prüft, muss sie ihn sperren und darf ihn nicht herausgeben. Mit einer neuen Datenkopie kontrollierst du danach, ob die Korrektur angekommen ist.

  3. Offene Forderungen klären. Prüf Mahnungen und Inkassoschreiben zeitnah. Ist eine Forderung berechtigt, zahl sie. Kannst du das nicht, such früh Rat bei einer Schuldnerberatung. Frag vorher nach den Kosten.

  4. Rechnungen und Raten pünktlich zahlen. Richte Daueraufträge oder Lastschriften ein, damit keine Zahlung liegen bleibt.

  5. Konditionen vor dem Antrag anfragen. Frag den Anbieter, bevor du einen Antrag einreichst, ob er nur Konditionen anfragt und keinen Antrag stellt.

Was tun, wenn ein Fehler bleibt

Bleibt ein falscher Eintrag stehen, kannst du die zuständige Datenschutzaufsicht einschalten. Für die SCHUFA mit Sitz in Hessen ist das der Hessische Beauftragte für Datenschutz. Außerdem gibt es bei der SCHUFA eine Schiedsstelle, die Ombudsfrau. Laut Verbraucherzentrale müssen Auskunfteien nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Februar 2025 zudem verständliche Informationen liefern, wie sich einzelne Daten auf den Score ausgewirkt haben.

Erledigungsvermerk nach vorzeitiger Rückzahlung

Zahlst du einen Kredit vorzeitig zurück, muss deine Bank das laut Verbraucherzentrale der SCHUFA melden. Dieser Vermerk bleibt drei Jahre gespeichert und kann bei weiteren Krediten helfen. Ob die Meldung angekommen ist, siehst du in der Datenkopie. Wer seine Schulden über einen neuen Kredit ordnen will, findet die Grundlagen auf der Seite zur Umschuldung.

Offene Forderungen und Mahnungen

Eine offene Forderung ist nicht ausgeglichen. Laut Verbraucherzentrale können nur Vertragspartner der SCHUFA Schulden melden, zum Beispiel Onlinehandel oder Telekommunikationsanbieter. Vermieter und Familienangehörige können das nicht.

Prüf eine Mahnung zuerst auf zwei Dinge: ob die Forderung stimmt und ob du schon bezahlt hast. Ist sie berechtigt, zahl sie. Stimmt etwas nicht, schreib dem Gläubiger und bitte um Klärung. Wer die Forderung nicht begleichen kann, sollte das früh ansprechen und sich beraten lassen, bevor die Sache eskaliert.

Was du beeinflussen kannst und was nicht

Nicht alles am Score liegt in deiner Hand.

Einflussmöglichkeiten beim SCHUFA-Score

Das kannst du beeinflussenDas liegt nicht bei dir
Ob du Datenkopie und Einträge regelmäßig prüfst Wie lange die SCHUFA erledigte Einträge speichert
Ob Rechnungen und Raten pünktlich eingehen Wie schnell eine Korrektur bei der SCHUFA ankommt
Ob du Mahnungen zeitnah bearbeitest und offene Forderungen klärst Ob und wann ein Gläubiger eine Zahlungsstörung meldet
Ob du Anfragen bewusst und gezielt stellst Wie die Bank einen Eintrag gewichtet und wann die SCHUFA den Score neu berechnet

Welche Mythen rund um den SCHUFA-Score stimmen nicht?

Einige Annahmen halten sich hartnäckig. Ältere Ratgeber beschreiben oft ein anderes Bewertungsmodell. Bei jedem Tipp lohnt deshalb ein Blick auf das Erscheinungsdatum.

Wer bezahlt, wird sofort gelöscht

Das stimmt nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Daten über Zahlungsstörungen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden müssen (Az. I ZR 97/25). Als Ausgangspunkt nennt die Pressemitteilung drei Jahre. Eine verkürzte Frist von 18 Monaten gilt nur unter Bedingungen, die auf der Seite SCHUFA-Eintrag löschen erklärt sind.

Eine erste Mahnung führt sofort zum Eintrag

Laut Verbraucherzentrale ist eine Meldung an die SCHUFA an Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören unter anderem zwei schriftliche Mahnungen, eine vierwöchige Frist zwischen erster Mahnung und Meldung und eine vorherige Unterrichtung. Ein einzelner Verzug führt also nicht gleich zu einem Eintrag. Liegen lassen solltest du die Post trotzdem nicht, denn die Frist läuft ab der ersten Mahnung.

Jede Anfrage zählt gleich

Eine Konditionsanfrage ist laut Verbraucherzentrale keine verbindliche Anfrage an die Bank, einen verbindlichen Kreditantrag meldet die Bank dagegen der SCHUFA. Gezielte Anfragen bei verschiedenen Banken können den Eindruck erwecken, dass du aktiv einen Kredit suchst, obwohl keiner gewährt wurde. Das kann laut Verbraucherzentrale zur Ablehnung führen.

Weniger Konten verbessern den Score

Laut Verbraucherzentrale zählen ein Konto und ein Handyvertrag zu den positiven Daten. Ein unvollständiges Profil kann zu einem niedrigeren Score führen, etwa wenn manche Sparkassen und Raiffeisenbanken nicht an die SCHUFA melden. Konten zu schließen ist deshalb kein sicherer Weg zu einem besseren Wert.

Wie lange dauert es, bis eine Korrektur wirkt?

Der Score wird laut SCHUFA quartalsweise berechnet, in Ausnahmefällen auch häufiger. Ob eine Korrektur schon im Score steckt, siehst du in der Datenkopie.

Negative Einträge löscht die SCHUFA nach festen Fristen, die mit der Erledigung beginnen. Welche Fristen im Einzelnen gelten, steht auf der Seite SCHUFA-Eintrag löschen.

Was bedeutet der Score für Kredit, Wohnung und Handyvertrag?

Beim Kredit entscheidet die Bank selbst. Sie prüft neben der Auskunft deine eigenen Angaben zu Einkommen und Ausgaben, und welches Gewicht sie einem Eintrag gibt, legt sie fest.

Vor dem Vertrag muss die Bank prüfen, ob du den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kannst (§ 505a BGB). Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 muss sie das eingehend prüfen und dir eine Ablehnung unverzüglich mitteilen.

Wird ein Antrag abgelehnt, frag nach, ob der SCHUFA-Score eine Rolle gespielt hat. Die Verbraucherzentrale empfiehlt genau diese Nachfrage. Die Antwort zeigt dir, wo du ansetzen kannst.

Diese Fragen stellst du der Bank

  • Welchen Score verwendest du für meine Anfrage?
  • Hat eine Auskunft einer Auskunftei eine Rolle gespielt, und welche?
  • Wie meldest du eine Konditionsanfrage an die SCHUFA?
  • Welche Unterlagen brauchst du zusätzlich?

Auch Vermieter und Mobilfunkanbieter prüfen die Bonität manchmal. Frag vorher nach, welche Auskunft sie verlangen. Eine Bonitätsauskunft ist laut Verbraucherzentrale kostenpflichtig.

Beispiel aus dem Alltag

Beispiel (fiktiv): Hannah bewirbt sich um eine Wohnung, und der Vermieter bittet um eine Bonitätsauskunft. Vor zwei Jahren hatte sie eine Rechnung erst nach zwei Mahnungen beglichen, und der Gläubiger hatte den Vorgang gemeldet. Der Eintrag ist erledigt, bleibt aber gespeichert. Hannah bestellt ihre Datenkopie, prüft Datum und Status und fragt den Vermieter, welche Auskunft er braucht.

Typische Fehler beim Verbessern des Scores

  • Die Datenkopie nie bestellen. Dann fallen Fehler erst auf, wenn eine Bank oder ein Vermieter danach fragt.
  • Mahnungen liegen lassen. Dann verstreicht die Zeit, in der du mit dem Gläubiger klären kannst, was strittig ist.
  • Nach einer Absage sofort woanders anfragen. Ohne neue Informationen prüft der nächste Anbieter oft dieselben Daten.

Wann du Hilfe holen solltest

Bei Überschuldung rät die Verbraucherzentrale, frühzeitig eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle aufzusuchen. Frag vorher nach den Kosten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung führt eine bundesweite Suche auf meine-schulden.de.

Ein weiterer Kredit hilft bei einer engen Lage wenig, wenn die Rate ohnehin kaum tragbar ist. Bevor du einen Antrag erwägst, prüf mit dem Budget-Check, welche Rate in deinem Monat realistisch ist.

Wenn ein Antrag scheitert, zeigt dir Kredit abgelehnt die nächsten Schritte. Welche Wege es trotz eines Eintrags gibt, steht bei Kredit trotz SCHUFA. Angebote, die ohne Prüfung Geld versprechen, passen nicht zu dieser Lage. Was dahintersteckt, erklärt Kredit ohne SCHUFA.

Häufige Fragen

Kann ich mit einem negativen Eintrag trotzdem einen Kredit bekommen?

Das entscheidet die Bank im Einzelfall nach ihrer eigenen Prüfung. Der Eintrag fließt in diese Prüfung ein, ist aber nicht der einzige Maßstab, denn die Bank sieht auch deine Angaben zu Einkommen und Ausgaben. Welche Wege es gibt, zeigt die Übersicht zu Krediten trotz SCHUFA.

Gilt der Score bei jeder Bank?

Nein. Laut Verbraucherzentrale nutzten zum Start rund 25 Prozent der Vertragspartner den Score. Die übrigen nutzten ihn zum Start nicht. Frag den Anbieter, welchen Wert er für deine Anfrage verwendet.

Ist eine Schuldnerberatung kostenlos?

Das hängt von der Beratungsstelle ab, eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht. Frag vorher nach den Kosten.

Hilft es, die Datenkopie häufiger zu bestellen?

Eine Auskunft pro Jahr ist laut Verbraucherzentrale kostenlos, zusätzliche Auskünfte nach einer Korrektur ebenfalls. Mehr Auskünfte bringen dir vor allem dann etwas, wenn du damit eine Korrektur kontrollierst.

Quellen

  1. Neuer SCHUFA-Score: Die wichtigsten Infos Verbraucherzentrale, Stand 2026-06-26
  2. Was tun bei einem Schufa-Eintrag? Verbraucherzentrale, Stand 2026-03-16
  3. Bonitätsprüfung: Was dürfen Schufa und andere Auskunfteien? Verbraucherzentrale, Stand 2026-08-19
  4. Podcast: Was macht die SCHUFA mit meinen Daten? Verbraucherzentrale, Stand 2025-09-25
  5. Der neue SCHUFA-Score | Einfach erklärt SCHUFA Holding AG (meineSCHUFA), abgerufen Oktober 2026
  6. Von Vertragspartnern eingemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden (Pressemitteilung 233/2025) Bundesgerichtshof, Stand 2025-12-18
  7. Datenkopie nach Art. 15 DSGVO (meineSCHUFA) SCHUFA Holding AG, abgerufen Oktober 2026
  8. Hilfe finden: Stellensuche für Schuldnerberatungsstellen Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (meine-schulden.de), Stand 2025-04-28
  9. § 505a BGB: Prüfung der Kreditwürdigkeit Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  10. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BGBl. 2026 I Nr. 139) Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de, Stand 2026-05-18
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