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Kredit widerrufen: Frist, Ablauf und Folgen

Einen Kredit widerrufen kannst du innerhalb von 14 Tagen, ohne Begründung. Wann die Frist beginnt, hängt davon ab, ob die Bank dich korrekt belehrt hat. Wie lange das Recht danach besteht, richtet sich zusätzlich nach dem Vertragsabschluss.

Von Tom Trögler Aktualisiert am 9 Min. Lesezeit

Wie lange kannst du einen Kredit widerrufen?

Beim Kredit hast du 14 Tage Zeit, um zu widerrufen. Das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen folgt aus § 495 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 355 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB).

Für die Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (§ 355 Abs. 1 BGB). Den Versand solltest du trotzdem belegen können.

Wann beginnt die Frist zu laufen?

Solange die Bank dir kein für dich bestimmtes Vertragsexemplar oder keine Abschrift deines schriftlichen Antrags übergeben hat, beginnt die Frist nicht (§ 356b Abs. 1 BGB). Fehlen in der Vertragsurkunde Pflichtangaben, beginnt die Frist erst mit deren Nachholung. In diesen Fällen beträgt die Widerrufsfrist einen Monat (§ 356b Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB).

Sind die Pflichtangaben vollständig, beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss, aber nicht vor dem Tag, an dem du das Vertragsexemplar bekommen hast (§ 355 Abs. 2 Satz 2, § 356b Abs. 1 BGB). Rechne vorsichtshalber ab dem früheren Datum und notiere, wann die Unterlagen bei dir angekommen sind.

Beispiel aus dem Alltag

Verena hat vor einer Woche einen Kredit für ein gebrauchtes Auto abgeschlossen. Das Vertragsexemplar bekam sie erst einige Tage später mit der Post. Sie notiert beide Daten, bevor sie sich um den Widerruf kümmert. Das Beispiel ist fiktiv.

Was passiert bei einer fehlerhaften Belehrung?

Fehlt eine korrekte Belehrung und wird sie nicht nachgeholt, beginnt die Frist nicht zu laufen. Dann kann der Widerruf auch Jahre nach dem Vertragsschluss noch möglich sein. Die Verbraucherzentrale nennt das „Widerrufsjoker“ (Stand 2023). Ob das bei dir zutrifft, prüft man im Einzelfall.

Die Verbraucherzentrale weist außerdem darauf hin, dass ein Gericht im Einzelfall Rechtsmissbrauch feststellen kann, auch wenn der Wunsch, hohen Zinsen zu entkommen, allein dafür nicht genügt (Stand 2023). Nicht jeder Fehler hindert den Fristbeginn, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2024 zeigt (XI ZR 258/22). Dort konnte sich die Bank bei der Widerrufsinformation auf die Gesetzlichkeitsfiktion des gesetzlichen Musters berufen (Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB). Bei anderen Pflichtangaben, etwa dem Verzugszinssatz und der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, sah das Gericht den Fristbeginn trotz Mängeln nicht gehindert.

Welche Frist gilt je nach Vertragsabschluss?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 erlischt das Widerrufsrecht aber spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn du korrekt belehrt wurdest (§ 356b Abs. 2 Satz 5 BGB).

Für Verträge mit Abschluss bis zum 19. November 2026 kennt das Gesetz für allgemeine Verbraucherdarlehen keine feste Obergrenze. War die Belehrung fehlerhaft, kann das Widerrufsrecht deshalb lange offen bleiben. Für diese Verträge gilt das Recht, das bei ihrem Abschluss galt (Art. 229 § 71 Abs. 1 EGBGB).

Widerruf eines Verbraucherkredits nach Vertragsabschluss

ThemaVertragsabschluss bis zum 19. November 2026Vertragsabschluss ab dem 20. November 2026
Obergrenze Keine feste Obergrenze für allgemeine VerbraucherdarlehenSpätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn korrekt belehrt wurde
Fehlerhafte Belehrung Die Frist beginnt nicht, ein Widerruf kann Jahre später noch möglich seinDie Obergrenze setzt eine korrekte Belehrung voraus
Form Keine bestimmte Form vorgeschriebenAuf Papier oder auf einem im Vertrag benannten dauerhaften Datenträger
Muster der Widerrufsinformation Gesetzliches Muster in Anlage 7 zum EGBGB genügtKein gesetzliches Muster für allgemeine Verbraucherdarlehen, nur für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Anlage 8)

Auch die Widerrufsinformation im Vertrag hängt vom Vertragsabschluss ab. Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 nennt das Gesetz für allgemeine Verbraucherdarlehen kein Muster. Die Bank muss die Angaben dann selbst richtig formulieren: die Frist, die Umstände der Erklärung einschließlich des im Vertrag gewählten dauerhaften Datenträgers, den Hinweis auf die Rückzahlung spätestens innerhalb von 30 Tagen und den Zinsbetrag pro Tag (Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 EGBGB). Nur wenn du so informiert wurdest, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356b Abs. 2 Satz 5 BGB).

Wie erklärst du den Widerruf richtig?

Du erklärst den Widerruf gegenüber der Bank, mit der du den Vertrag geschlossen hast. Aus der Erklärung muss eindeutig hervorgehen, dass du widerrufst. Eine Begründung musst du nicht angeben (§ 355 Abs. 1 BGB).

Die Form hängt ebenfalls vom Vertragsabschluss ab. Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen, die ab dem 20. November 2026 geschlossen werden, ist der Widerruf auf Papier oder auf einem im Vertrag benannten dauerhaften Datenträger zu erklären, nach deiner Wahl (§ 356b Abs. 1a Satz 1 BGB).

Ein Widerruf auf einem anderen dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, ist nicht allein deshalb unwirksam (§ 356b Abs. 1a Satz 2 BGB). Sicherer ist ein Brief mit Versandbeleg. Ein Anruf hinterlässt keinen Beleg.

Wie sieht ein Musterschreiben aus?

Ein kurzer Brief genügt. Er nennt den Vertrag mit Vertragsnummer und Datum des Vertragsschlusses, erklärt den Widerruf und bittet um eine Bestätigung. Ersetze die Platzhalter in eckigen Klammern durch deine Angaben.

[Vorname Nachname], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

[Name der Bank], [Anschrift der Bank]

[Ort], [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich meinen Darlehensvertrag Nr. [Vertragsnummer] vom [Datum des Vertragsschlusses].

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerrufs. Teilen Sie mir außerdem mit, in welcher Höhe ich das Darlehen zurückzahlen muss.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]

Die Vertragsnummer steht meist im Vertrag oder in den Kontounterlagen. Das Datum des Vertragsschlusses findest du ebenfalls im Vertrag. Hast du zum Kredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen, frag im Brief auch nach deren Rückabwicklung.

Wie läuft die Rückzahlung nach dem Widerruf ab?

Nach dem Widerruf musst du ein bereits ausgezahltes Darlehen unverzüglich zurückzahlen, spätestens nach 30 Tagen (§ 355 Abs. 3 Satz 1, § 357b Abs. 1 BGB). Für dich beginnt diese Frist mit der Abgabe deiner Widerrufserklärung (§ 355 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bis zur Rückzahlung schuldest du den vereinbarten Sollzins (§ 357b Abs. 3 Satz 1 BGB).

Lass dir von der Bank schriftlich bestätigen, in welcher Höhe du zurückzahlen musst, und hebe die Antwort auf.

Was gilt bei verbundenen Verträgen und Restschuldversicherungen?

Finanziert der Kredit einen Kauf, etwa ein Auto, sind beide Verträge verbunden, wenn der Kredit den Kauf ganz oder teilweise finanziert und beide eine wirtschaftliche Einheit bilden (§ 358 Abs. 3 BGB). Widerrufst du den Kredit, bist du auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden (§ 358 Abs. 2 BGB). Wie das beim Ratenkauf für Möbel aussieht, erklärt Möbel finanzieren.

Bei Verträgen mit Abschluss ab dem 20. November 2026 gilt für allgemeine Verbraucherdarlehen, die mit dem Kauf einer Ware mit Rückgaberecht verbunden sind: Räumt das Rückgaberecht für mehr als 14 Tage die vollständige Rückerstattung des Entgelts ein, verlängert sich die Frist für den Widerruf des Darlehens bis zum Ablauf der Rückgabefrist der Ware (§ 358 Abs. 2a BGB).

Laut Verbraucherzentrale fällt bei einem finanzierten Auto nach dem Widerruf in der Regel Wertersatz für die Nutzung des Wagens an (Stand Juni 2024).

Eine Restschuldversicherung ist ein eigener Vertrag, auch wenn sie zusammen mit dem Kredit angeboten wird. Die Verbraucherzentrale nennt die finanzierte Restschuldversicherung als Beispiel für einen verbundenen Vertrag, der beim Widerruf der Finanzierung in der Regel mit rückabgewickelt wird (Stand 2023).

Kläre vor dem Brief mit Bank und Versicherer, ob das bei deinem Vertrag so ist. Die Frist für die Versicherung selbst erklärt die Seite zur Restschuldversicherung.

Seit Anfang 2025 darf eine Restschuldversicherung zu einem Verbraucherkredit erst eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgeschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG). Steht im Vertrag ein Abschluss am selben Tag wie der Kredit, passt das nicht zu dieser Regel. Hält sich der Versicherer nicht daran, ist der Versicherungsvertrag nichtig.

Widerruf oder vorzeitige Rückzahlung: was ist der Unterschied?

Beim Widerruf endet der Vertrag innerhalb der Frist und wird rückabgewickelt. Bei der vorzeitigen Rückzahlung bleibt der Vertrag bestehen, bis die Schuld getilgt ist. Vorzeitig zurückzahlen darfst du bei Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise (§ 500 Abs. 2 BGB).

Der Widerruf gilt nur innerhalb der Frist. Die vorzeitige Rückzahlung gilt jederzeit, auch nach Ablauf der Widerrufsfrist. Welche Kosten dabei wegfallen und wie du die Summe planst, erklärt die Seite zur Sondertilgung.

Lohnt sich der Widerruf, wenn ein günstigerer Kredit wartet?

Du brauchst für den Widerruf keinen Grund, auch wenn du inzwischen ein günstigeres Angebot gefunden hast. Ein anderer Kredit ist aber ein eigener Vertrag. Ob er wirklich günstiger ist, zeigt erst der Vergleich der Konditionen, etwa des effektiven Jahreszinses. Wie du dabei vorgehst, zeigt die Seite Kredit vergleichen.

Beispiel aus dem Alltag

Verena hat ihren Kredit für das gebrauchte Auto abgeschlossen. Dann findet sie ein Angebot mit besseren Konditionen. Sie prüft zuerst, ob sie den alten Kredit bei einem Widerruf spätestens nach 30 Tagen zurückzahlen könnte, und vergleicht erst danach die beiden Angebote. Das Beispiel ist fiktiv.

Wie ein Ratenkredit aufgebaut ist, erklärt die Seite zum Ratenkredit. Die wichtigsten Begriffe stehen im Kreditlexikon.

Kredit widerrufen: So gehst du Schritt für Schritt vor

Prüfe zuerst die Belehrung und notiere das Datum, an dem du das Vertragsexemplar erhalten hast. Schreibe dann den Brief, schick ihn rechtzeitig ab und bewahre den Nachweis auf. Kläre außerdem, woher das Geld für die Rückzahlung kommt, bevor der Brief rausgeht.

So gehst du beim Widerruf vor

  1. Unterlagen ordnen. Suche Vertrag und Belehrung heraus und notiere, wann du das Vertragsexemplar bekommen hast.
  2. Brief anpassen. Nimm das Musterschreiben und trage deine Angaben ein.
  3. Rechtzeitig absenden. Schick den Brief in der richtigen Form ab und bewahre den Versandbeleg auf.
  4. Rückzahlung vorbereiten. Kläre, woher das Geld für die Rückzahlung kommt, die spätestens nach 30 Tagen fällig ist, und lass dir die Höhe von der Bank bestätigen.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Den Darlehensvertrag mit Vertragsnummer und Datum des Vertragsschlusses
  • Die Widerrufsbelehrung mit den Angaben zu Frist und Form
  • Den Nachweis, wann du das Vertragsexemplar erhalten hast
  • Den Kaufvertrag, wenn der Kredit einen Kauf finanziert
  • Die Unterlagen zur Restschuldversicherung, falls du eine abgeschlossen hast

Welche Fehler passieren oft?

Wer die Frist ab dem Tag der Unterschrift rechnet, kann einen möglichen Widerruf vorschnell aufgeben, obwohl das Vertragsexemplar erst später ankam (§ 356b Abs. 1 BGB). Ein Widerruf ohne Beleg lässt sich im Streitfall nur schwer nachweisen. Wer das Datum des Eingangs nicht notiert, hat später wenig in der Hand.

Übereilt widerrufen solltest du auch nicht. Die Verbraucherzentrale rät, einen Widerruf nicht leichtfertig zu erklären und sich unabhängig beraten zu lassen (Stand 2023).

Ein weiterer Fehler ist, den Kaufvertrag zu vergessen. Wer den Kredit widerruft, sollte mit dem Händler klären, was mit der Ware passiert. Und wer das Geld für die Rückzahlung nicht eingeplant hat, für den wird die Frist von 30 Tagen zum Problem.

Wann holst du dir Hilfe?

Bei zweifelhafter Belehrung lass den Vertrag prüfen, bevor die Frist abläuft. Die Verbraucherzentrale empfiehlt laut ihrem Ratgeber, die Belehrung vorab prüfen zu lassen (Stand 2023). Auch eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann das übernehmen. Kläre vorher die Kosten.

Wenn du die Rückzahlung nicht schaffst, hilft eine Schuldnerberatung. Frag vorher nach den Kosten.

Kredaro ist keine Bank und vergibt keine Kredite. Den Widerruf richtest du deshalb an den Anbieter, mit dem du den Vertrag geschlossen hast.

Häufige Fragen

Kann ich einen Kredit auch nach einem Jahr noch widerrufen?

Bei Verträgen mit Abschluss ab dem 20. November 2026 und korrekter Belehrung erlischt das Recht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Für Verträge mit Abschluss bis zum 19. November 2026 gibt es bei allgemeinen Verbraucherdarlehen keine feste Obergrenze, bei fehlerhafter Belehrung kann ein Widerruf Jahre später möglich sein. Ob das bei dir zutrifft, prüft man im Einzelfall, deshalb lohnt sich ein Blick in die Unterlagen.

Reicht ein Anruf bei der Bank für den Widerruf?

Ein Anruf hinterlässt keinen Beleg. Bei Verträgen mit Abschluss ab dem 20. November 2026 ist der Widerruf auf Papier oder auf einem im Vertrag benannten dauerhaften Datenträger zu erklären (§ 356b Abs. 1a BGB). Schreib deshalb einen Brief und bewahre eine Kopie auf.

Brauche ich einen Anwalt, um den Kredit zu widerrufen?

Für einen klaren Widerruf innerhalb der Frist ist ein Anwalt nicht zwingend nötig. Bei zweifelhafter Belehrung kann eine Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sinnvoll sein. Kläre vorher, was sie kostet.

Gilt das Widerrufsrecht auch für kleine Kredite?

Das hängt vom Vertragsabschluss ab. Bei Krediten unter 200 Euro und bei Krediten, die binnen drei Monaten mit nur geringen Kosten zurückzuzahlen sind, gelten die Regeln für Verbraucherdarlehen nur bei Verträgen mit Abschluss ab dem 20. November 2026. Dann hast du auch bei kleinen und kurzen Krediten ein Widerrufsrecht.

Quellen

  1. § 355 BGB Widerruf Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  2. § 356b BGB Widerruf bei Verbraucherdarlehensverträgen Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  3. § 357b BGB Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  4. § 358 BGB verbundene Verträge Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  5. § 495 BGB Widerrufsrecht; Bedenkzeit Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  6. § 500 BGB vorzeitige Rückzahlung Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  7. Art. 247 § 6 EGBGB Pflichtangaben bei Verbraucherdarlehensverträgen Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  8. § 7a VVG Restschuldversicherung Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  9. Urteil des BGH vom 27. Februar 2024, XI ZR 258/22 (Pressemitteilung zur Widerrufsinformation) Bundesgerichtshof, abgerufen Oktober 2026
  10. Widerruf von Krediten: Was Sie über die EuGH-Entscheidung wissen sollten Verbraucherzentrale, abgerufen Oktober 2026
  11. Autofinanzierung: Kreditwiderruf als Chance zur Rückabwicklung Verbraucherzentrale, abgerufen Oktober 2026
  12. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 (BGBl. 2026 I Nr. 139) Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de, Stand 2026-05-18
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