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Geduldete Überziehung: der Unterschied zum Dispo

Geduldete Überziehung heißt: Dein Girokonto steht im Minus, obwohl dafür kein Dispo zugesagt ist, oder du bist über das vereinbarte Limit hinaus, und die Bank lässt es zu. Das Gesetz regelt das in § 505 BGB. Ob die Bank dafür ein Entgelt verlangt, steht im Vertrag.

Von Tom Trögler Aktualisiert am 8 Min. Lesezeit

Was ist eine geduldete Überziehung?

Der Begriff kommt aus dem Gesetz. § 505 BGB trägt die Überschrift „Geduldete Überziehung“ und regelt, was gilt, wenn die Bank eine Überziehung des Kontos duldet. Ob dein Minus geduldet ist, entscheidet sich an zwei Fragen: Gibt es einen vereinbarten Dispo, und bleibt das Minus innerhalb des Limits?

Wer ohne Dispo im Minus steht, befindet sich in einer geduldeten Überziehung, solange die Bank die Buchungen zulässt. Die Verbraucherzentrale beschreibt das so: Die Bank kann eine Buchung ausführen oder sie verweigern.

Worin unterscheidet sie sich vom Dispo?

Beim Dispo hat die Bank dir einen Rahmen zugesagt, und du bleibst darin. Bei der geduldeten Überziehung gibt es keine Zusage. Die Bank lässt das Minus zu, und die Regeln dafür stehen in § 505 BGB statt in § 504 BGB.

Dispo und geduldete Überziehung im Vergleich

MerkmalDispo (eingeräumte Überziehung)Geduldete Überziehung
Grundlage Vereinbarter Kreditrahmen, geregelt in § 504 BGBDuldung der Bank ohne Zusage, geregelt in § 505 BGB
Umfang Bis zum vereinbarten LimitJedes Minus ohne Dispo und alles über dem Limit
Entscheidung Die Bank hat das Limit zugesagtDie Bank entscheidet im Einzelfall, ob sie eine Buchung ausführt
Entgelt Richtet sich nach dem VertragNur, wenn für die Duldung ein Entgelt vereinbart ist

Schau deshalb zuerst in den Vertrag. Steht dort ein Limit und bleibst du darunter, ist das Minus Teil deines Dispos. Fehlt dir die Klarheit, frag die Bank schriftlich, ob dein Minus als Dispo läuft oder geduldet wird. Wie der Dispo funktioniert, erklärt der Ratgeber Dispokredit.

So erkennst du deinen Fall

  • Steht im Vertrag ein Dispolimit?
  • Bleibt dein Minus unter diesem Limit?
  • Ist im Vertrag geregelt, was ein Minus darüber kostet?
Beispiel: ein Minus ohne Dispo

Ulrike Pfeiffer hat ein Girokonto ohne Dispo. Nach einer Reparatur steht ihr Konto seit drei Wochen im Minus, weil das Gehalt später eingeht. Die Bank hat die Abbuchungen ausgeführt. Das Beispiel ist frei erfunden.

Was kostet eine geduldete Überziehung?

Wie viel das Minus kostet, hängt von Bank und Vertrag ab. Das Gesetz knüpft an ein vereinbartes Entgelt an: Die Angaben dazu müssen im Vertrag stehen, und die Bank muss sie dir regelmäßig mitteilen (§ 505 Abs. 1 BGB).

Frag schriftlich nach, welcher Zins oder welches Entgelt für dein Minus gilt, und vergleiche den Zins mit dem Dispozins, falls du einen Dispo hast.

Achte dabei auf zwei Posten: den Zins, den die Bank für das Minus verlangt, und Entgelte, die zusätzlich anfallen. Beides steht in den Konditionen der Bank und sollte sich nachvollziehen lassen.

Die Verbraucherzentrale nennt eine Grenze für die Kosten: Führt die Bank eine Lastschrift trotz Überschreitung des Dispolimits aus, darf sie dafür kein Entgelt für die sogenannte Überziehungsbearbeitung berechnen. Führt sie eine Buchung über Guthaben oder Dispo hinaus aus, darf sie dafür ebenfalls keine Gebühr berechnen.

Außerdem hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem du ein Mindestentgelt für geduldete Überziehung zurückfordern kannst.

Welche Informationspflichten hat die Bank?

Bei einer erheblichen Überziehung von mehr als einem Monat muss die Bank dich unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger unterrichten (§ 505 Abs. 2 BGB). Ob sie dazu auch eine Beratung anbieten muss, hängt davon ab, wie lange und wie regelmäßig du im Minus bist.

Für die Zeit bis zum 19. November 2026 gilt die Beratungspflicht, wenn eine ununterbrochene Überziehung länger als drei Monate dauert und der durchschnittliche Überziehungsbetrag über der Hälfte des Geldeingangs liegt. Dann gilt § 504a BGB entsprechend, und die Bank bietet dir eine Beratung an.

Ab dem 20. November 2026 muss die Bank dir bei regelmäßiger Überziehung eine Beratung anbieten (§ 505 Abs. 2 BGB). Eine feste Dauer oder Quote nennt das Gesetz dafür nicht, und die Bank verweist dich auf Schuldnerberatungsdienste.

Inhaltlich geht es in der Beratung um günstigere Alternativen zur Überziehung und um die möglichen Folgen einer weiteren Überziehung. Das Gespräch muss persönlich stattfinden, es kann aber auch über Fernkommunikation laufen. Ort und Zeit muss die Bank dokumentieren.

Wird das Entgelt für die Duldung ab dem 20. November 2026 vereinbart, verweist § 505 Abs. 5 BGB für die Kündigung auf § 504 Abs. 2 BGB. Die Bank informiert dich dann mindestens 30 Tage vorher, bevor eine Kündigung oder Kürzung wirksam wird. Hast du das Minus genutzt, muss sie dir vor einer Zwangsvollstreckung anbieten, den Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zurückzuzahlen, außer du zahlst früher.

Die Zwei-Monats-Frist für ein vereinbartes Kündigungsrecht (§ 499 Abs. 1 BGB) gilt für die geduldete Überziehung nicht (§ 505 Abs. 4 BGB). Sie betrifft den Dispo.

Ab dem 20. November 2026 muss die Bank außerdem vor der Vereinbarung eines Entgelts für die Duldung deine Kreditwürdigkeit prüfen (§ 505 Abs. 4 BGB in Verbindung mit § 505a BGB).

Verstößt die Bank gegen die Pflichten aus Absatz 1 oder 2, darf sie über die Rückzahlung hinaus keine Kosten und Zinsen verlangen (§ 505 Abs. 3 BGB). Ob im Einzelfall ein Verstoß vorliegt, klärt am besten eine Schuldnerberatung. Frag vorher nach den Kosten.

Ab dem 20. November 2026 gelten die Vorgaben des § 505 Abs. 1 und 2 BGB auch für unbefristete Verträge, die schon früher bestanden (Art. 229 § 71 Abs. 2 EGBGB). Ein Girokonto mit unbefristetem Vertrag und vereinbartem Entgelt fällt also ebenfalls darunter. Die Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 505 Abs. 4 BGB) und die Kündigungsregel (§ 505 Abs. 5 BGB) gelten dagegen nur, wenn das Entgelt ab diesem Tag vereinbart wird.

Was passiert bei Lastschriften, wenn das Konto nicht gedeckt ist?

Trifft eine Lastschrift auf ein Konto ohne Deckung, kann die Bank die Buchung trotz Minus ausführen oder verweigern. Verweigert sie die Buchung, folgt eine Rücklastschrift.

Für die Rücklastschrift darf die Bank ein Entgelt berechnen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern ist das nur zulässig, wenn die Ablehnung berechtigt war, das Entgelt vereinbart ist und sich an den tatsächlichen Kosten der Bank orientiert. Lehnt die Bank die Ausführung ab, muss sie dich unverzüglich darüber unterrichten (§ 675o Abs. 1 BGB).

Der Gläubiger, etwa ein Händler oder ein Versorger, kann die Gebühr seiner eigenen Bank nur weitergeben, wenn du die fehlende Deckung verschuldet hast. Das folgt aus einem BGH-Urteil (XI ZR 245/01), wie die Verbraucherzentrale Bayern darstellt.

Anders liegt der Fall bei einem unberechtigten Einzug. Lässt du ihn selbst zurückbuchen, darf die Bank dafür laut Verbraucherzentrale kein Entgelt von dir verlangen.

Was tun, wenn das Konto überzogen ist?

So gehst du vor, wenn dein Konto überzogen ist

  1. Vertrag und Kontostand prüfen. Steht im Vertrag ein Dispolimit und liegt das Minus darunter, ist es ein Dispo. Liegt es darüber oder gibt es kein Limit, ist es geduldet.
  2. Entgelt schriftlich klären. Frag die Bank nach Zins und Entgelt für dein Minus und lass dir die Antwort schriftlich geben. Die Angaben müssen im Vertrag stehen und dir regelmäßig mitgeteilt werden (§ 505 Abs. 1 BGB).
  3. Kommende Abbuchungen durchgehen. Geh die Lastschriften und Daueraufträge der nächsten Wochen durch und verschiebe, was sich verschieben lässt. Jede Rücklastschrift kann ein Entgelt auslösen.
  4. Mitteilungen aufheben. Bei einer erheblichen Überziehung von mehr als einem Monat muss die Bank dich unterrichten. Heb die Schreiben auf, du brauchst die Daten für Gespräche mit der Bank oder einer Beratung. Wenn du wissen willst, was über dich bei der SCHUFA gespeichert ist, hilft die SCHUFA-Auskunft.
  5. Schuldnerberatung suchen. Die Stellensuche der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung auf meine-schulden.de findet Stellen nach Postleitzahl oder Ort und bietet einen Filter für kostenfreie Angebote. Frag vorher nach den Kosten. Mehr dazu steht auf der Seite Schuldnerberatung.
  6. Ausgleich planen. Reicht das Geld nicht, zeigt der Ratgeber Dispo ablösen, wie du das Minus ausgleichst. Für Rechnungen, die du in Raten zahlen willst, hilft Ratenzahlung vereinbaren.

Was ist mit dem P-Konto?

Wenn ein Gläubiger dein Konto pfändet, schützt ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, einen Teil deines Guthabens. Du kannst es jederzeit bei deiner Bank verlangen (§ 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO). Ein P-Konto darf nur auf Guthabenbasis geführt werden (§ 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO), deshalb passt ein Dispo danach nicht mehr.

Wie das P-Konto funktioniert, erklärt der Ratgeber P-Konto. Was die Umwandlung für dein Minus bedeutet, zeigt Dispo gekündigt.

Welche Missverständnisse sind häufig?

Eine geduldete Überziehung ist keine Zusage. Wer damit rechnet, dass das Minus schon irgendwie geduldet wird, plant mit etwas, das nicht vereinbart ist. Dass die Bank in der Vergangenheit Buchungen ausgeführt hat, heißt nicht, dass sie das weiter tut. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sie eine Buchung auch verweigern kann.

Ein Entgelt fällt nicht bei jedem Minus an. Ob es anfällt, hängt davon ab, was vereinbart ist (§ 505 Abs. 1 BGB). Eine Rücklastschrift darf die Bank nur berechnen, wenn ihre Ablehnung berechtigt war.

Die unerlaubte Überziehung eines Girokontos ist laut Verbraucherzentrale kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch die Bank. Was bei einer Kündigung mit Frist gilt, steht bei Dispo gekündigt.

Was bedeutet das für deine Entscheidung?

Wenn dein Konto ohne Dispo ins Minus geht, lohnt sich zuerst der Blick in den Vertrag und auf die laufenden Zahlungen. Der Budget-Check rechnet deine Haushaltsrechnung im Browser nach und zeigt, wie viel nach den festen Ausgaben übrig bleibt. Wenn du nur einen Dispo durchrechnen willst, hilft der Dispo-Rechner.

Kredaro ist keine Bank und vergibt keine Kredite. Ob deine Bank ein Minus duldet oder einen Dispo einräumt, entscheidet sie selbst.

Bleibt das Minus, weil das Gehalt nicht reicht, ist das ein anderes Problem als ein einmaliger Engpass. Dann ist die Schuldnerberatung der bessere erste Schritt, bevor du einen neuen Vertrag unterschreibst. Frag vorher nach den Kosten.

Häufige Fragen

Ist eine geduldete Überziehung dasselbe wie ein Dispo?

Nein. Beim Dispo hat die Bank dir ein Limit zugesagt. Bei der geduldeten Überziehung duldet sie das Minus ohne Zusage, und die Regeln dafür stehen in § 505 BGB.

Darf die Bank für ein geduldetes Minus automatisch Gebühren verlangen?

Das hängt vom Vertrag ab. Ist für die Duldung ein Entgelt vereinbart, müssen die Angaben dazu im Vertrag stehen und dir regelmäßig mitgeteilt werden (§ 505 Abs. 1 BGB). Für eine Rücklastschrift darf die Bank nur ein Entgelt verlangen, wenn ihre Ablehnung berechtigt war.

Muss mir die Bank Bescheid sagen, wenn mein Minus zu groß wird?

Ja. Bei einer erheblichen Überziehung von mehr als einem Monat muss die Bank dich unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger unterrichten (§ 505 Abs. 2 BGB).

Gelten die Informations- und Beratungsregeln auch für mein bestehendes Girokonto?

Ja, wenn für die Duldung ein Entgelt vereinbart ist und der Vertrag unbefristet ist. Ab dem 20. November 2026 gelten dann die Vorgaben des § 505 Abs. 1 und 2 BGB auch für Verträge, die schon früher bestanden (Art. 229 § 71 Abs. 2 EGBGB). Die Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 505 Abs. 4 BGB) und die Kündigungsregel (§ 505 Abs. 5 BGB) gelten nur, wenn das Entgelt ab diesem Tag vereinbart wird.

Kann die Bank mein Konto wegen eines Minus fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund. Laut Verbraucherzentrale ist die unerlaubte Überziehung eines Girokontos kein wichtiger Grund.

Quellen

  1. § 505 BGB, Geduldete Überziehung Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  2. § 504a BGB, Beratungspflicht bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  3. § 675o BGB, Ablehnung von Zahlungsaufträgen Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  4. § 850k ZPO, Pfändungsschutzkonto Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  5. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BGBl. 2026 I Nr. 139) Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de, Stand 2026-05-18
  6. Bankgebühren: Nicht alle Gebühren beim Girokonto sind zulässig Verbraucherzentrale, Stand 2026-08-20
  7. Nichtausführung einer Lastschrift: Wann der Kunde zahlen muss Verbraucherzentrale Bayern (vis.bayern.de), Stand 2025-06-12
  8. Girokonto: Was Sie darüber wissen sollten Verbraucherzentrale, abgerufen Oktober 2026
  9. Stellensuche Schuldnerberatung Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (meine-schulden.de), abgerufen Oktober 2026
  10. FAQ zur SCHUFA-Auskunft SCHUFA Holding AG (meineSCHUFA), abgerufen Oktober 2026
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