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P-Konto: so schützt du dein Geld bei einer Pfändung

Ein P-Konto schützt einen Teil deines Guthabens, wenn ein Gläubiger dein Konto pfändet. Du kannst die Umwandlung deines Girokontos jederzeit bei deiner Bank verlangen, auch wenn dein Konto im Minus steht.

Von Tom Trögler Aktualisiert am 8 Min. Lesezeit

Was ist ein P-Konto und wofür ist es da?

Ein P-Konto ist ein Girokonto, auf dem ein Teil des Guthabens auch dann geschützt bleibt, wenn ein Gläubiger pfändet. Das Gesetz nennt es Pfändungsschutzkonto. Es schützt das Geld vor dem Zugriff von Gläubigern.

Du musst dafür kein neues Konto eröffnen. Umgewandelt wird das Girokonto, über das du deine Zahlungen abwickelst. Die Regeln stehen in der Zivilprozessordnung (ZPO). Danach kann eine natürliche Person jederzeit von ihrer Bank verlangen, dass ihr Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird (§ 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten (§ 850k Abs. 3 Satz 1 ZPO). Wer die Umwandlung verlangt, muss der Bank versichern, dass er kein weiteres Pfändungsschutzkonto unterhält (§ 850k Abs. 3 Satz 2 ZPO). Laut Verbraucherzentrale kann ein Verstoß strafbar sein und zum Verlust des Pfändungsschutzes führen.

Ein Gemeinschaftskonto lässt sich laut Verbraucherzentrale nicht umwandeln, weil ein P-Konto nur als Einzelkonto geführt werden kann.

Für wen passt ein P-Konto?

Ein P-Konto ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Gläubiger pfändet oder eine Pfändung droht. Es bringt Vorteile und Einschränkungen, die du vorher kennen solltest.

Spricht dafür

  • Ein Teil des Guthabens bleibt bei einer Pfändung geschützt.
  • Die Umwandlung kannst du jederzeit verlangen, auch im Minus.
  • Die Umwandlung darf nichts kosten.

Spricht dagegen

  • Ein bestehender Dispo endet, das Konto läuft nur auf Guthabenbasis.
  • Die Bank darf dir eine Kreditkarte verweigern.

Wie wandelst du dein Girokonto um?

Du kannst die Umwandlung jederzeit verlangen, auch wenn dein Konto im Minus steht. Danach darf das Konto nur noch auf Guthabenbasis geführt werden (§ 850k Abs. 1 Satz 2 und 3 ZPO). Laut Verbraucherzentrale reicht es, die Bank zur Umwandlung aufzufordern.

So gehst du vor

  1. Bank ansprechen. Bitte deine Bank um die Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto.
  2. Gespräch festhalten. Notiere Datum, Uhrzeit und den Namen der Person, mit der du gesprochen hast. Hebe Briefe und E-Mails auf.
  3. Minus einplanen. Der bestehende Soll-Saldo bleibt bestehen. Laut Verbraucherzentrale bucht die Bank ihn nach der Umwandlung auf einem zweiten Konto. Was das für deine Planung bedeutet, zeigt die Seite Dispo gekündigt.

Was gilt, wenn schon gepfändet wurde?

Ist auf deinem Konto bereits Guthaben gepfändet, kannst du die Umwandlung trotzdem verlangen. Sie wirkt ab dem Beginn des vierten Geschäftstages nach deinem Verlangen (§ 850k Abs. 2 Satz 1 ZPO), deshalb ist das Datum deiner Aufforderung wichtig. Wird das Konto innerhalb eines Monats seit der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank als Drittschuldner umgewandelt, gilt der Schutz nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO entsprechend (§ 899 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Das Vertragsverhältnis mit deiner Bank bleibt im Übrigen unberührt (§ 850k Abs. 2 Satz 2 ZPO).

Kannst du das P-Konto wieder zurückwandeln?

Du kannst verlangen, dass das P-Konto wieder als normales Zahlungskonto geführt wird. Dafür gilt eine Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende (§ 850k Abs. 5 Satz 1 ZPO). Das Vertragsverhältnis mit der Bank bleibt im Übrigen unberührt (§ 850k Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 ZPO).

Wie viel Guthaben ist geschützt?

Auf dem P-Konto bleiben seit dem 1. Juli 2026 monatlich 1.590 Euro pfändungsfrei. Das ist der Freibetrag ohne Unterhaltspflichten von 1.587,40 Euro, aufgerundet auf den nächsten vollen Zehn-Euro-Betrag (§ 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Bis zum Monatsende kannst du über diesen Betrag verfügen, auch wenn Guthaben gepfändet ist.

Pfändungsfreie Beträge im Monat ab 1. Juli 2026

PostenBetrag im Monat
Grundbetrag ohne Unterhaltspflichten (Freibetrag 1.587,40 Euro, aufgerundet) 1.590 Euro
Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person 597,42 Euro
Erhöhung je unterhaltsberechtigte Person (zweite bis fünfte) 332,83 Euro

Die Zahlen stammen aus der Bekanntmachung nach § 850c ZPO. Die Beträge werden zum 1. Juli angepasst, deshalb gilt für die Angaben hier der Stand 1. Juli 2026.

Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO). Verfügungen werden dabei zuerst mit dem Guthaben verrechnet, das dem Konto zuerst gutgeschrieben wurde.

Solange das Guthaben innerhalb des geschützten Betrags liegt, erfasst die Pfändung es nicht (§ 899 Abs. 1 ZPO). Was darüber liegt, kann ein Gläubiger grundsätzlich erreichen.

Wie erhöht sich der geschützte Betrag?

Wer gesetzlich Unterhalt zahlt oder bestimmte Leistungen bekommt, kann mehr schützen lassen. Dafür braucht die Bank einen Nachweis. Bis du ihn erbringst, darf sie den Erhöhungsbetrag an den Gläubiger auszahlen (§ 903 Abs. 1 ZPO).

Nach § 902 ZPO zählen zu den Erhöhungen unter anderem Unterhaltspflichten, bestimmte Geldleistungen nach dem SGB II oder SGB XII sowie Kindergeld und andere gesetzliche Geldleistungen für Kinder. Eine Ausnahme gilt, wenn die Pfändung wegen einer Unterhaltsforderung des Kindes erfolgt.

Die Bescheinigung stellen je nach Leistung unterschiedliche Stellen aus. Familienkassen und Sozialleistungsträger müssen sie auf Antrag ausstellen. Laut Verbraucherzentrale können außerdem Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Arbeitgeber bescheinigen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Frag vorher nach den Kosten.

Diese Angaben enthält die Bescheinigung der Familienkasse oder des Sozialleistungsträgers

  • Die Höhe der Leistung
  • Die Zuordnung zu den Leistungsarten nach § 902 ZPO
  • Der Zeitraum, für den die Leistung gewährt wird
  • Die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen, soweit bekannt
  • Das Geburtsdatum minderjähriger Unterhaltsberechtigter, soweit bekannt

Eine Bescheinigung gilt für den Zeitraum, für den sie ausgestellt ist. Unbefristete Bescheinigungen gelten zwei Jahre, danach darf die Bank eine neue verlangen (§ 903 Abs. 2 ZPO). Die Bank muss die Angaben ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage berücksichtigen (§ 903 Abs. 4 ZPO).

Beispiel aus dem Alltag

Daniela arbeitet in Teilzeit und leistet ihrem Sohn gesetzlich Unterhalt. Ihr Konto steht im Minus, und ein Gläubiger hat eine Pfändung angekündigt. Sie verlangt die Umwandlung bei ihrer Bank und lässt sich von einer Schuldnerberatungsstelle eine Bescheinigung über ihre Unterhaltspflicht ausstellen, die die Bank ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage berücksichtigt. Das Beispiel ist erfunden.

Was gilt für Dispo, Karten und Leistungen?

Mit der Umwandlung endet ein bestehender Dispo. Die Bank darf dir eine Kreditkarte verweigern, weil Kreditkarten eine Bonitätsprüfung voraussetzen. Leistungen, die unabhängig von der Bonität bestehen, müssen dagegen erhalten bleiben (laut Verbraucherzentrale NRW).

Girokonto und P-Konto im Vergleich

MerkmalNormales GirokontoP-Konto
Überziehung Ein Dispo kann eingeräumt seinNur Guthabenbasis, ein Dispo endet
Pfändung Guthaben kann gepfändet werdenDer geschützte Betrag bleibt frei
Kreditkarte Die Bank prüft die BonitätDie Bank darf sie verweigern

Forderungen und vereinbarte Raten bestehen weiter. Wie du mit der Bank eine Ratenzahlung besprichst, zeigt die Seite Ratenzahlung vereinbaren.

Darf die Bank für das P-Konto mehr verlangen?

Die Umwandlung selbst darf nichts kosten. Als Maßstab für die Entgelte nennt die Verbraucherzentrale NRW das normale Gehaltskonto. Höhere Kontoentgelte sind danach unzulässig.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16. Juli 2013 (Az. XI ZR 260/12) entschieden, dass eine Bank für das P-Konto kein zusätzliches Entgelt gegenüber einem normalen Girokonto mit gleichen Leistungen verlangen darf. Das Konto muss weder kostenlos sein noch zum günstigsten Modell gehören. Die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Kontoführung dürfen nicht über einen Aufpreis auf die Kundinnen und Kunden abgewälzt werden. Die Verbraucherzentrale NRW nennt dieses Urteil auf ihrer Seite (Stand 29. Juni 2026).

Nach der Umwandlung gelten laut Verbraucherzentrale die Entgelte deines Kontomodells weiter. Wenn dir eine Gebühr neu auffällt, frag die Bank nach dem Grund und prüfe sie am Preisverzeichnis, das für dein Konto gilt.

Meldet die Bank das P-Konto an die SCHUFA?

Laut Verbraucherzentrale meldet die Bank die Einrichtung eines P-Kontos grundsätzlich an die SCHUFA. Diese Information darf nur für diesen Zweck übermittelt und gespeichert werden. Sie gehört nicht zur Bonitätsauskunft, und nach dem Ende der P-Konto-Funktion muss die Auskunftei den Eintrag unverzüglich löschen.

Wie du prüfst, welche Daten die SCHUFA über dich speichert, erklärt die Seite SCHUFA-Auskunft.

Was gilt, wenn du kein Konto hast?

Für Menschen ohne Konto sieht das Zahlungskontengesetz das Basiskonto vor (§ 31 ZKG). Berechtigt ist laut Gesetz jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union. Die Bank muss dir den Vertrag unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Eingang des Antrags anbieten (§ 31 Abs. 2 Satz 1 ZKG), wenn der Antrag die Voraussetzungen des § 33 ZKG erfüllt.

Den Eingang des Antrags muss die Bank bestätigen, und der Bestätigung ist eine Abschrift des Antrags beizufügen. Dieses Verfahren läuft zwischen dir und deiner Bank. Kredaro ist keine Bank und vergibt keine Kredite.

Wann hilft eine Schuldnerberatung?

Eine Schuldnerberatung hilft, wenn Pfändungen drohen, das Minus wächst oder du die Lage allein nicht ordnen kannst. Welche Stellen es gibt und wie sie arbeiten, erklärt die Seite Schuldnerberatung. Dort kannst du auch nach der Bescheinigung für den erhöhten Schutz fragen.

Laut Verbraucherzentrale solltest du dich vor einer Rückführung des Soll-Saldos von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle beraten lassen, besonders wenn dafür unpfändbares Einkommen eingesetzt oder ein neuer Kredit aufgenommen werden müsste. Auch zu Kreditraten, die mit der Bank vereinbart sind, rät die Verbraucherzentrale zu dieser Beratung.

Die Stellensuche der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung findet Beratungsstellen nach Postleitzahl oder Ort. Eine allgemeine Aussage zu den Kosten macht die Seite nicht. Frag vorher nach den Kosten.

Was nimmst du zum Gespräch mit der Bank mit?

Diese Unterlagen helfen dir, die Lage klar zu schildern. Wer nicht sicher ist, welche Angaben nötig sind, fragt bei einer Schuldnerberatungsstelle nach.

Das hilft dir im Gespräch mit der Bank

  • Bescheinigungen nach § 903 ZPO, falls du welche hast
  • Kontoauszüge der letzten Monate
  • Schreiben von Gläubigern oder vom Gericht
  • Eine Liste deiner festen Abbuchungen

Welche Fehler machen Betroffene häufig?

  • Auf eine Pfändung warten. Die Umwandlung kannst du schon vorher verlangen (§ 850k Abs. 1 ZPO).
  • Die Bescheinigung nicht einreichen. Ohne Nachweis darf die Bank den Erhöhungsbetrag an den Gläubiger auszahlen.
  • Neue Kredite aufnehmen, bevor die Ursache geklärt ist. Dann kommen zu den alten Schulden neue Raten hinzu.

Wie geht es nach der Umwandlung weiter?

Das P-Konto schützt einen Teil deines Guthabens, eine Übersicht über dein Geld ersetzt es nicht. Notiere feste Abbuchungen, Gehalt und laufende Ausgaben, dann siehst du früh, wo es eng wird. Wie das gelingt, zeigt das Haushaltsbuch. Die Grundlagen zu Einnahmen und Ausgaben stehen auf Geld und Budget.

Wer ohne Arbeit ist und trotzdem über einen Kredit nachdenkt, findet auf der Seite Kredit für Arbeitslose Hinweise zu dieser Lage.

Häufige Fragen

Was tue ich, wenn der geschützte Betrag mit der Bescheinigung nicht reicht?

Dann kann ein Antrag auf individuelle Festsetzung beim Vollstreckungsgericht gestellt werden, so die Verbraucherzentrale. Bei öffentlichen Gläubigern ist die Vollstreckungsbehörde zuständig.

Wo finde ich eine Beratungsstelle mit P-Konto-Bescheinigung?

Die Stellensuche auf meine-schulden.de hat einen Filter für P-Konto-Bescheinigungen. Dort gibt es außerdem Filter für Insolvenzberatungsstellen und für kostenfrei. Frag vorher nach den Kosten.

Bleiben Lastschriften und Online-Banking nach der Umwandlung erhalten?

Ja. Laut Verbraucherzentrale NRW müssen Leistungen erhalten bleiben, die unabhängig von der Bonität bestehen. Dazu zählen Online-Banking, Lastschriften, Überweisungen und Bankterminals zum Geldabheben.

Ist das P-Konto dasselbe wie ein Basiskonto?

Nein. Das P-Konto ist die Umwandlung eines bestehenden Girokontos. Das Basiskonto ist ein Anspruch auf ein Konto nach dem Zahlungskontengesetz, den auch Menschen ohne Konto haben können.

Quellen

  1. § 850k ZPO Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  2. § 899 ZPO Pfändungsfreier Betrag bei Pfändungsschutzkonten Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  3. § 902 ZPO Erhöhungsbeträge bei Pfändungsschutzkonten Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  4. § 903 ZPO Bescheinigung über Erhöhungsbeträge Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  5. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (Bekanntmachung zu § 850c ZPO) Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  6. § 31 ZKG Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026
  7. Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Verbraucherzentrale, abgerufen Oktober 2026
  8. P-Konto: Unzulässigen Entgelten und Leistungseinschränkungen widersprechen Verbraucherzentrale NRW, abgerufen Oktober 2026
  9. Pressemitteilung Nr. 123/2013 zum Urteil XI ZR 260/12 Bundesgerichtshof, Stand 2013-07-16
  10. Stellensuche Schuldnerberatung Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (meine-schulden.de), abgerufen Oktober 2026
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