Budget-Check Kredite vergleichen

Kredite zusammenfassen: so behältst du den Überblick

Kredite zusammenfassen heißt, mehrere offene Verträge durch einen neuen Kredit abzulösen, damit du nur noch eine Rate an eine Bank zahlst. Ob das passt, zeigt erst eine vollständige Liste aller Verpflichtungen und der Vergleich der Gesamtkosten über die volle Laufzeit.

Von Tom Trögler Aktualisiert am 8 Min. Lesezeit

Was heißt Kredite zusammenfassen?

Kredite zusammenfassen bedeutet, mehrere offene Verträge durch einen neuen Kredit abzulösen. Danach hast du nur noch einen Vertrag mit einer Rate und musst nicht mehr auf mehrere Abbuchungstermine achten. Im Alltag ist auch von Kreditbündelung die Rede, oder davon, mehrere Kredite zusammenzulegen.

Fachlich ist das eine Umschuldung mit mehreren Altverträgen. Wer nur einen einzelnen Kredit durch einen anderen ersetzen will, findet den Ablauf im Ratgeber Umschuldung. Ein Minus auf dem Girokonto behandelt der Ratgeber Dispo ablösen.

Worauf Banken bei größeren Beträgen achten, erklärt der Ratgeber 10000 Euro Kredit.

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Welche Verpflichtungen gehören auf die Liste?

Schreib alle Verpflichtungen auf, bevor du dir ein Angebot ansiehst. Dazu zählen Ratenkredite, Ratenkäufe, Kreditkarten mit Teilzahlung und der Dispo, auch wenn du Teilzahlungen für Möbel oder ein Gerät nicht als Kredit wahrnimmst. Der Dispo braucht eine eigene Prüfung, weil er keinen festen Endtermin hat. Ratenkäufe und Kreditkarten werden leicht vergessen, deshalb trage zu jedem Vertrag diese Angaben ein:

Bestandsaufnahme zum Ausfüllen

AngabeWas du eintragstWo du es findest
Gläubiger Name der Bank, des Händlers oder des Zahlungsdienstleisters, dazu die VertragsnummerVertrag, Kundenportal, Kontoauszug
Art Ratenkredit, Ratenkauf, Kreditkarte mit Teilzahlung oder DispoVertrag oder Kontoauszug
Restschuld Betrag, der offen ist, mit dem Datum der AngabeSchriftliche Auskunft der Bank
Restlaufzeit Monate bis zum vereinbarten Ende. Beim Dispo steht hier: kein fester EndterminVertrag
Zinsart Fest oder variabel, und ob der Zins für die ganze Laufzeit vereinbart istVertrag, Abschnitt zum Zins
Kündigungsregel Kündigungsfrist, Sondertilgung und ob eine Vorfälligkeitsentschädigung vorgesehen istVertrag, Vertragsbedingungen

Die Restschuld zeigt den Stand am Tag der Angabe. Für die Ablösung zählt aber der Betrag, den die alte Bank zum voraussichtlichen Auszahlungstermin nennt, weil sich die Summe bis zu diesem Termin verändert.

Beim Ratenmodell von „Später bezahlen“ schließt du den Darlehensvertrag mit dem Zahlungsdienstleister ab (Verbraucherzentrale NRW). Suche die Angaben deshalb dort und nicht beim Händler.

In welcher Reihenfolge löst du Verträge ab?

Wie du Verträge der Reihe nach ablöst, richtet sich nach Kündigungsregel und Zinsart. Zurückzahlen darfst du jederzeit ganz oder teilweise (§ 500 Absatz 2 BGB). Bei Verträgen mit festem Zins kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Prüfe deshalb diese Verträge zuerst.

So ordnest du die Ablösung

  1. Liste vollständig machen. Ohne alle Verträge kannst du weder die Restschulden noch die Kosten vergleichen.
  2. Kündigungsregeln sortieren. Notiere bei jedem Vertrag, ob er einen festen Endtermin hat und ob der Zins fest vereinbart ist. Nur bei einem festen Zins kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
  3. Restschuld zum Auszahlungstermin anfragen. Bitte jede alte Bank um den Betrag, den sie zum voraussichtlichen Auszahlungstermin nennt.
  4. Termine abstimmen. Der neue Kredit sollte zu dem Zeitpunkt ausgezahlt werden, zu dem die alten Verträge beendet werden. So vermeidest du doppelte Belastungen. Plane außerdem einen Puffer ein, falls die Ablösung länger dauert als gedacht.
  5. Ratenkäufe und Kreditkarte festlegen. Entscheide, ob offene Ratenkäufe und der Kreditkartensaldo in den neuen Kredit sollen, und frag die Bank, ob sie das übernimmt.

Einen Vertrag ohne festen Endtermin, etwa einen Dispo, kannst du nach § 500 Absatz 1 BGB ohne Frist kündigen. Bei einem Ratenkredit mit Laufzeit läuft die Ablösung über den Auszahlungstermin, den die alte Bank nennt. Wie ein Ratenkredit aufgebaut ist, steht im Ratgeber Ratenkredit.

Hast du Liste und Termine beisammen, kannst du Angebote vergleichen. Den Einstieg bietet Kredit vergleichen, und mit dem Umschuldungsrechner stellst du alte und neue Kosten gegenüber.

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Warum zählen die Gesamtkosten und nicht die Monatsrate?

Eine niedrigere Rate heißt oft eine längere Laufzeit, und dann zahlst du die Zinsen länger. Verglichen werden deshalb die Restschulden zum Auszahlungstermin, die Zinsen bis zum Ende der alten Verträge und der neue Kredit mit allen Entgelten.

Zahlst du vorzeitig zurück, ermäßigen sich die Gesamtkosten für die Restlaufzeit (§ 501 Absatz 1 BGB). Frag die Bank deshalb, welche Kosten dabei angerechnet werden.

Die Vorfälligkeitsentschädigung kann nur anfallen, wenn ein gebundener Sollzins vereinbart war (§ 502 Absatz 1 BGB). Wie du den Wechsel planst und was bei einer Ablösung zu beachten ist, zeigt der Ratgeber Umschuldung. Die Gesamtkosten beider Varianten rechnest du am besten mit dem Kreditrechner gegenüber.

Diese Punkte prüfst du an jedem Angebot

  • Restschuld, die die alte Bank zum Auszahlungstermin nennt
  • Zins fest oder variabel, und für welche Laufzeit er gilt
  • Alle Entgelte einzeln aufgeführt, nicht in der Monatsrate versteckt
  • Ob eine Restschuldversicherung Voraussetzung für den Kredit sein soll. Das ist nach § 492a BGB nicht zulässig.
  • Gesamtkosten über die volle Laufzeit, einschließlich aller Entgelte
  • Ob Sondertilgungen ohne zusätzliche Kosten möglich sind

Welche Entgelte und Versicherungen prüfst du?

Frag nach allen Entgelten, die die neue Bank und die alte Bank verlangen. Laut Verbraucherzentrale NRW (Stand 19. März 2025) sind Ablöse- oder sonstige Bearbeitungsgebühren bei vorzeitiger Rückzahlung aus Sicht der Verbraucherzentralen unzulässig. Nennt dir eine Bank trotzdem eine solche Gebühr, frag nach der Rechtsgrundlage.

Zu einem neuen Kredit kann eine Restschuldversicherung angeboten werden. Seit Anfang 2025 darf eine Restschuldversicherung zu einem Verbraucherkredit erst eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgeschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG). Lass dir Kredit und Versicherung getrennt ausweisen, damit du beide Kosten siehst.

Die Bank darf einen Verbraucherkredit nicht vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig machen (§ 492a BGB). Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 gilt dieses Kopplungsverbot für alle Finanzprodukte, mit Ausnahmen etwa für ein Konto zur Tilgung. Bei Verträgen mit Abschluss ab dem 20. November 2026 muss die Bank dir außerdem erklären, ob Leistungen, die sie im Paket anbietet, gesondert kündbar sind und welche Folgen eine Kündigung hat (§ 491a Absatz 3 BGB).

Beispiel: Dennis prüft ein Bündel

Dennis arbeitet im Schichtdienst und hat ein Nettoeinkommen von 1.950 Euro. Nach Fixkosten bleiben ihm 250 Euro frei. Er hat einen Ratenkredit mit 14 Monaten Restlaufzeit, einen Ratenkauf für ein Smartphone und eine Kreditkarte mit Teilzahlung.

Er fragt bei zwei Banken an, ob sie alle drei Posten ablösen. Eine Bank nimmt nur den Ratenkredit und die Kreditkarte auf. Die Bank, die alle drei Posten ablöst, bietet die längere Laufzeit an.

Eine längere Laufzeit senkt die Monatsrate, verlängert aber die Zeit, in der Zinsen anfallen. Dennis lässt sich die Gesamtkosten beider Angebote schriftlich aufschlüsseln, bevor er entscheidet. Das Beispiel ist frei erfunden.

Gehören Ratenkäufe, „Später bezahlen“ und Kreditkarten ins Bündel?

Ratenkäufe und Kreditkarten mit Teilzahlung kannst du in ein Bündel aufnehmen, wenn die neue Bank sie übernimmt. Ob sie das tut, erfährst du in der Anfrage. Bei „Später bezahlen“ kommt es darauf an, ob du in Raten zahlst oder die Rechnung nach kurzer Zeit begleichst. Welche Angaben du je Posten prüfst, zeigt diese Übersicht:

Welcher Posten wird wie geprüft

PostenWas du prüfstWorauf du achtest
Dispo Fehlender Endtermin, genutzter Betrag, ZinsartDu kannst den Dispo ohne Frist kündigen (§ 500 Absatz 1 BGB). Wird der frei gewordene Rahmen danach wieder genutzt, sind die Schulden größer als vorher.
Ratenkauf Vertragspartner, Restschuld, RestlaufzeitOb die neue Bank den Posten übernimmt und wann der Vertrag geschlossen wurde. Das Abschlussdatum entscheidet, welche Regeln gelten.
Kreditkarte mit Teilzahlung Saldo, Zinsart laut Kartenvertrag, ob die Teilzahlung aktiv istOb die Bank den Saldo übernimmt und ob du die Karte danach ohne Teilzahlung nutzt.
„Später bezahlen“ Fälligkeit, Abbuchung vom Konto, Modell (Rechnung oder Raten)Ob ein Dritter den Aufschub gewährt. Dann kommt es auch auf das Abschlussdatum an.

Die Verbraucherzentrale NRW (Stand 30. Juli 2026) unterscheidet zwei Modelle. Beim Rechnungsmodell wird der Betrag nach 14 oder 30 Tagen vom Konto abgebucht. Die Verbraucherzentrale NRW beschreibt es nicht als Kredit. Das Ratenmodell ist dagegen ein Darlehen.

Ist das Konto bei Fälligkeit nicht gedeckt, fallen laut derselben Seite mit hoher Wahrscheinlichkeit Zinsen und Mahnkosten an. Wird weiter nicht gezahlt, kann ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden, was weitere Kosten verursacht.

Für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 erfasst das Verbraucherkreditrecht auch unentgeltliche Zahlungsaufschübe, also Angebote ohne Zinsen (§ 506 Absatz 1 BGB). Ob ein solches Zahlungsziel darunter fällt, hängt davon ab, wer es gewährt.

Davon ausgenommen ist, was der Händler selbst ohne Dritten gewährt: Ein unentgeltliches Zahlungsziel von höchstens 50 Tagen nach Lieferung zählt nicht, sofern dem Kunden bei Zahlungsverzug nur begrenzte Kosten entstehen können. Bei Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind und Dienste der Informationsgesellschaft im Fernabsatz anbieten, gilt diese Ausnahme nur für höchstens 14 Tage, und kein Dritter darf den Aufschub oder das Darlehen erwerben. Gewährt ein Zahlungsdienstleister den Aufschub, greift die Ausnahme nicht (§ 506 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 und Satz 3 BGB).

Ob sich ein Bündel für Ratenkäufe lohnt, prüfst du mit denselben Fragen wie bei einem Ratenkredit: Restschuld, Gesamtkosten, Laufzeit und Kündigungsregel.

Bei einer Kreditkarte mit Teilzahlung bleibt der offene Betrag ein Kredit, solange du ihn nicht vollständig ausgleichst. Frag die Bank, ob sie den Saldo übernimmt. Nutzt du die Karte nach der Ablösung wieder mit Teilzahlung, entstehen neue Schulden, und das Bündel verliert seinen Sinn.

Wann hilft das Bündeln nicht?

Ein Bündel hilft nicht, wenn die Ursache im Monatsbudget liegt. Prüfe das mit dem Budget-Check.

  • Der freie Betrag reicht nicht, sobald eine Reparatur oder eine Nachzahlung dazwischenkommt.
  • Nach der Ablösung wird der frei gewordene Rahmen wieder genutzt. Dann hast du am Ende mehr Schulden als vorher.
  • Die neue Rate lässt sich nur tragen, wenn du bei laufenden Ausgaben zurücksteckst.

Anders sieht es aus, wenn dein Budget im Monat trägt, du aber viele Verträge mit unterschiedlichen Terminen hast. Dann kann ein Bündel die Übersicht erleichtern, und die Gesamtkosten bleiben trotzdem der Maßstab.

Bei Mahnungen oder Inkassoschreiben klärst du die Lage zuerst mit einer Beratungsstelle, bevor du über einen Kredit nachdenkst.

Wo bekommst du Hilfe, bevor du bündelst?

Schuldnerberatungsstellen helfen dir, alle Verpflichtungen zu sortieren und zu prüfen, ob ein Bündel überhaupt passt. Bundesweit findest du Stellen über die Suche der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) auf meine-schulden.de. Du gibst Postleitzahl oder Ort ein und wählst einen Umkreis. Die Suche listet Beratungsstellen, keine einzelnen Berater.

Frag vorher nach den Kosten. Ob eine einzelne Stelle kostenfrei berät, erfährst du bei der Stelle selbst. Zum Erstgespräch bringst du die Bestandsaufnahme, die Vertragsunterlagen, die Kontoauszüge der letzten Monate und alle Mahnungen mit. So kann die Beratung den Stand vollständig sehen.

Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 17. April 2025) erkennst du unseriöse Angebote unter anderem an unangemessenen Bearbeitungsgebühren und an Versprechen, die nicht eingehalten werden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dort, nur Stellen zu wählen, die das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als geeignet anerkannt hat. Das gilt für Niedersachsen und ist keine bundesweite Regel.

Bei Kreditverträgen, die ab dem 20. November 2026 geschlossen werden, muss die Bank bei Zahlungsschwierigkeiten auf Schuldnerberatungsdienste verweisen. Vor einer Zwangsvollstreckung muss sie, sofern angebracht, Nachsicht walten lassen. Diese kann unter anderem in einer vollständigen oder anteiligen Umschuldung bestehen (§ 497a Absatz 2 BGB). Sprich die Bank darauf an, bevor es so weit kommt.

Häufige Fragen

Ist es sinnvoll, mehrere Kredite zusammenzufassen?

Das entscheidet der Vergleich der Gesamtkosten. Ein Bündel lohnt sich vor allem dann, wenn der neue Vertrag über die volle Laufzeit nicht teurer wird als die vorhandenen Verträge und du danach keine neuen Schulden machst.

Kann ich Ratenkäufe und Kreditkartenschulden mit einbeziehen?

Das hängt vom Angebot ab. Frag die Bank vor der Antragstellung, welche Posten sie ablöst, und lass dir die Antwort schriftlich geben.

Gehören Ratenkäufe und „Später bezahlen“ zu den Verbraucherkrediten?

Das hängt vom Vertrag ab, zum Beispiel davon, wer den Aufschub gewährt, ob er Zinsen kostet und wann der Vertrag geschlossen wurde. Frag den Anbieter, welche Regeln für deinen Posten gelten, und lass dir die Antwort schriftlich geben.

Kann ich nur einen Teil meiner Verträge bündeln?

Ja. Du löst dann nur die Verträge ab, die sich dafür eignen, und die übrigen laufen unverändert weiter. Prüfe jeden Vertrag einzeln über seine Gesamtkosten.

Quellen

  1. § 500 BGB: Vorzeitige Rückzahlung Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz), abgerufen Oktober 2026
  2. § 501 BGB: Kostenermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz), abgerufen Oktober 2026
  3. § 502 BGB: Vorfälligkeitsentschädigung Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz), abgerufen Oktober 2026
  4. § 492a BGB: Kopplungsgeschäfte Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz), abgerufen Oktober 2026
  5. § 506 BGB: Zahlungsaufschub und Finanzierungshilfen Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz), abgerufen Oktober 2026
  6. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BGBl. 2026 I Nr. 139) Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de, Stand 2026-05-18
  7. Regelungstext des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 (PDF) Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de, Stand 2026-05-18
  8. § 7a VVG: Restschuldversicherung Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz), abgerufen Oktober 2026
  9. Kreditverträge: Diese Rechte haben Sie als Kreditnehmer Verbraucherzentrale NRW, abgerufen Oktober 2026
  10. Buy now pay later: Schuldenfalle oder moderner Rechnungskauf? Verbraucherzentrale NRW, abgerufen Oktober 2026
  11. Seriöse Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen Verbraucherzentrale Niedersachsen, abgerufen Oktober 2026
  12. Hilfe finden: Stellensuche für Schuldnerberatung meine-schulden.de (Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung), abgerufen Oktober 2026
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