Geld von privat leihen: Vertrag, Risiken, Plattformen
Wer Geld von privat leihen will, schließt einen Darlehensvertrag, für den die allgemeinen Regeln des BGB gelten. Betrag, Rückzahlung, Zinsen und Kündigung sollten schriftlich festgehalten sein. Wer über einen Kreditmarktplatz Geld sucht, muss zusätzlich wissen, wer das Geld tatsächlich gibt.
Was ist ein Privatdarlehen?
Ein Privatdarlehen folgt den allgemeinen Regeln für Darlehensverträge im BGB. Der Geldgeber überlässt den Betrag, der Darlehensnehmer zahlt ihn zurück.
Der Unterschied zum Kredit liegt beim Geldgeber. Bei einem Ratenkredit ist das in der Regel ein Unternehmen, meist eine Bank, die deine Bonität prüft. Beim Privatdarlehen legt ihr die Bedingungen selbst fest, und es gibt keine Bank, die vorher prüft, ob du zurückzahlen kannst.
Welche anderen Wege es gibt, zeigt die Seite Geld leihen. Wie ein Ratenkredit aufgebaut ist, erklärt die Seite zum Ratenkredit. Kleine Beträge bei Anbietern behandelt der Ratgeber Minikredit.
Für wen passt es, Geld von privat zu leihen?
Ein Privatdarlehen passt, wenn beide Seiten die Bedingungen klar festhalten können und die Rückzahlung realistisch ist. Vorteile und Nachteile im Überblick:
Spricht dafür
- Ihr legt Betrag, Termin und Zinsen selbst fest.
- Es gibt keine Bankunterlagen und kein Antragsformular.
- Du sprichst mit jemandem, dem du vertraust.
Spricht dagegen
- Ohne schriftlichen Vertrag ist schwer zu beweisen, was vereinbart war.
- Eine gesetzliche Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit wie bei einer Bank gibt es nicht.
- Ein Streit um Geld belastet oft auch die Beziehung.
Das größte Risiko liegt meist in der Rückzahlung selbst. Plane sie aus dem laufenden Einkommen, bevor du unterschreibst, und rechne mit den Ausgaben, die schon feststehen. Ein Privatdarlehen, das du nur mit einem neuen Geldbetrag zurückzahlen kannst, verschiebt das Problem nur.
Kannst du die Rückzahlung nicht sicher planen, sprich das vor der Unterschrift offen an oder bitte um einen kleineren Betrag. Das gilt auch dann, wenn das Geld aus der Familie kommt.
Welche Angaben gehören in einen privaten Darlehensvertrag?
Ein privater Darlehensvertrag nennt beide Namen, den Betrag, den Tag der Auszahlung und den Rückzahlungstermin. Dazu gehören klare Regeln zu Zinsen, zur Kündigung und zu verspäteter Zahlung. Fehlt eine dieser Angaben, bleibt später viel offen.
Was in den Vertrag gehört
- Namen und Anschriften beider Seiten
- Betrag und Tag der Auszahlung
- Rückzahlungstermin oder ein Plan für Teilzahlungen
- Ob Zinsen anfallen, und wenn ja, Höhe und Zahlungstermin
- Kündigungsregel, falls kein Termin vereinbart ist
- Was bei verspäteter Zahlung gilt
- Ort, Datum und Unterschriften beider Seiten
Zinsen schuldet der Darlehensnehmer nur, wenn sie vereinbart sind (§ 488 Abs. 1 BGB). Sind sie vereinbart und ist nichts anderes bestimmt, sind sie nach Ablauf je eines Jahres zu zahlen (§ 488 Abs. 2 BGB).
Anna Hollmann (fiktives Beispiel) leiht ihrem Bruder 2.000 Euro für eine Reparatur am Auto. Beide vereinbaren, dass das Geld bis zum 30. Juni 2027 zurückgezahlt wird und keine Zinsen anfallen. Im Vertrag stehen beide Namen, der Auszahlungstag und genau diese Abrede.
Muster aus dem Internet taugen als Gerüst. Prüf vor dem Unterschreiben, ob alle Punkte aus der Liste darin stehen und ob sie zu eurer Abrede passen. Ein Muster ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Bevor du einen Betrag zusagst, lohnt ein Blick auf deine Zahlen im Budget-Check.
Wie hältst du die Rückzahlung nachvollziehbar fest?
Trage für jede Zahlung das Datum, den Betrag und den Eingang auf dem Konto ein, und bewahre die Überweisungsbelege auf.
Wann ist das Geld fällig und wann kannst du kündigen?
Ist ein Rückzahlungstermin vereinbart, wird das Geld an diesem Tag fällig. Fehlt der Termin, kann jede Seite kündigen, und die Frist beträgt drei Monate (§ 488 Abs. 3 BGB).
Fehlt der Termin und sind keine Zinsen geschuldet, kann der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zurückzahlen (§ 488 Abs. 3 BGB). Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz kann er nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Gilt das Verbraucherkreditrecht bei einem Darlehen unter Privatleuten?
Nein, in der Regel nicht. Die Vorschriften für Verbraucherdarlehen gelten nur, wenn ein Unternehmer als Darlehensgeber einem Verbraucher Geld gibt (§ 491 Abs. 2 BGB). Wer privat Geld verleiht, ist in der Regel kein Unternehmer.
Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass ein Anbieter, der häufiger Kredite vergibt, als gewerblicher Kreditgeber gelten kann und dafür eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz braucht.
Gibt ein Unternehmer das Geld, gelten die Regeln für Verbraucherdarlehen bei Krediten unter 200 Euro und bei Krediten, die binnen drei Monaten mit nur geringen Kosten zurückzuzahlen sind, nur für Verträge mit Abschluss ab dem 20. November 2026 (§ 491 BGB). Dann hast du zum Beispiel ein Widerrufsrecht, und der Anbieter muss deine Kreditwürdigkeit prüfen. Unter Privatleuten gelten diese Regeln unabhängig von Betrag und Vertragsdatum nicht.
Muss ein Darlehen unter Freunden schriftlich sein?
Für Darlehen zwischen Privatleuten schreibt das BGB keine bestimmte Form vor. Schriftlich ist der Vertrag trotzdem die bessere Wahl, weil er im Streit zeigt, was vereinbart war.
Wer Geld zurückfordert, muss im Streitfall belegen, dass das Darlehen vereinbart und ausgezahlt wurde. Eine Überweisung mit dem Verwendungszweck Darlehen und ein unterschriebener Vertrag sind starke Belege. Bei Bargeld hilft eine Quittung, die beide unterschreiben.
Wie wird ein Privatdarlehen steuerlich behandelt?
Zinsen, die du als Verleiher erhältst, sind Kapitalerträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Behält keine Bank Kapitalertragsteuer ein, musst du sie in der Steuererklärung angeben (§ 32d Abs. 3 EStG). Notiere deshalb jede Zinszahlung mit Datum und Betrag, damit du sie später belegen kannst.
Bei einem zinslosen Darlehen kann das Finanzamt den Zinsvorteil als freigebige Zuwendung und damit als Schenkung ansehen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Ob Schenkungsteuer anfällt, hängt unter anderem vom persönlichen Freibetrag ab. Kläre das vorher mit einer Steuerberatung.
Was tust du, wenn die Rückzahlung ins Stocken gerät?
Sprich früh mit dem Geldgeber, bevor eine Zahlung ausfällt. Jede Änderung, etwa eine Stundung oder Teilzahlungen, hältst du schriftlich fest.
So gehst du vor
- Gespräch suchen. Sag, was du nicht zahlen kannst, und bitte um einen Plan. Ein Gespräch vor dem Termin bringt meist mehr als eine Mahnung danach.
- Abrede schriftlich festhalten. Stundung oder Teilzahlungen gehören in eine kurze Vereinbarung mit Datum und beiden Unterschriften.
- Zahlungserinnerung mit Frist schicken. Bleibt die Zahlung aus, erinnere schriftlich mit neuem Termin. Verlass dich nicht auf mündliche Zusagen.
- Beratung holen. Schuldnerberatungsstellen helfen bei dauerhaften Problemen. Die Suche von meine-schulden.de zeigt Stellen in deiner Nähe. Frag vorher nach den Kosten.
Was passiert bei Tod oder Trennung?
Stirbt der Verleiher, geht die Forderung auf die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Stirbt der Darlehensnehmer, haften die Erben für seine Schulden (§ 1967 Abs. 1 BGB). Eine Trennung beendet den Darlehensvertrag nicht von selbst, das Geld bleibt zurückzuzahlen.
Im Vertrag lässt sich festhalten, was gelten soll, wenn ein Beteiligter stirbt oder sich die Lage ändert. Ob eine solche Regel rechtlich passt, klärt eine Rechtsberatung vor der Unterschrift.
Fehlt ein schriftlicher Vertrag, zeigt sich das bei einer Trennung oft als Streit darüber, was überhaupt vereinbart war. Wie die Haftung bei einem Bankkredit zu zweit aussieht, erklärt der Ratgeber Kredit mit zweitem Kreditnehmer.
Woran erkennst du unseriöse Privatkredit-Angebote im Internet?
Unseriöse Angebote verlangen vorab Geld, verschweigen ihre Adresse oder setzen auf Druck. Die Polizei-Beratung nennt Werbung mit einem Sofortkredit ohne SCHUFA als Werbung privater Vermittler und rät zur Vorsicht bei deren Angeboten. Auch dann entscheidet eine Bank anhand einer SCHUFA-Auskunft.
Typische Warnsignale sind:
- Gebühren, Kautionen oder Eilzuschläge vor der Auszahlung. Laut Verbraucherzentrale sind pauschale Auslagen und Eilgebühren meist unzulässig, und wer vorab zahlt, erhöht seine Chancen nicht.
- Druck oder Eile. Die Polizei-Beratung zählt Druck und Eile beim Vorkassebetrug zu den klassischen Manipulationsversuchen.
Ein Vermittler darf seine Vergütung erst verlangen, wenn das Darlehen ausgezahlt ist und der Widerruf nicht mehr möglich ist (§ 655c BGB). Die Polizei-Beratung hält außerdem fest, dass Auslagen nur berechnet werden dürfen, wenn sie tatsächlich entstanden und notwendig waren.
Ist schon Geld geflossen, informiere sofort deine Bank oder deinen Zahlungsanbieter wegen einer möglichen Rückbuchung und erstatte Anzeige bei der Polizei. So empfiehlt es die Polizei-Beratung beim Vorkassebetrug.
Mehr zu Maschen und Merkmalen steht auf der Seite Kreditbetrug erkennen. Welche Regeln für Vermittler gelten, erklärt die Seite zum Kreditvermittler.
Wie funktionieren Kreditmarktplätze?
Ein Kreditmarktplatz führt Anfragen und Geldgeber im Internet zusammen. Wer das Geld gibt, kann eine Privatperson oder ein Institut sein. Das steht im jeweiligen Angebot, und davon hängt ab, welche Regeln gelten.
Die Verbraucherzentrale Hamburg beschreibt Privatkredite über Plattformen als Kredite von Privatpersonen an Privatpersonen. Nach ihrer Darstellung gelten dafür die üblichen Verbraucherkredit-Regeln nicht, und Effektivzins sowie Gesamtrückzahlungsbetrag müssen nicht angegeben werden. Das kann Kosten verschleiern.
Vor jeder Anfrage lohnt ein Blick darauf, wer das Geld gibt, was das Angebot insgesamt kostet und ob du den Vertrag vor der Unterschrift in Ruhe lesen kannst.
Wer gegen Vergütung Kredite eines Unternehmers an Verbraucher vermittelt, braucht dafür eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (Darlehensvermittler). Laut Verbraucherzentrale sagt eine Erlaubnis allein wenig über das einzelne Angebot aus.
Kredaro ist keine Bank und vergibt keine Kredite. Den Vertrag schließt du mit dem Geldgeber.
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Häufige Fragen
Brauche ich für ein Darlehen von Freunden oder Familie einen Notar?
Nein. Für ein Darlehen zwischen Privatleuten verlangt das BGB keinen Notar. Ein schriftlicher Vertrag, den beide unterschreiben, reicht als Nachweis in der Regel aus.
Muss ich das Geld zurückzahlen, wenn ich es schon ausgegeben habe?
Ja. Die Pflicht zur Rückzahlung hängt nicht davon ab, wofür du das Geld verwendet hast (§ 488 Abs. 1 BGB). Wenn du den Termin nicht halten kannst, sprich das so früh wie möglich mit dem Geldgeber an.
Ist ein Ratenkredit bei einer Bank die sicherere Wahl?
Das hängt von deiner Lage ab. Bei einer Bank gelten die Verbraucherkreditregeln. Vor dem Vertrag muss sie prüfen, ob du den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kannst (§ 505a BGB).
Woran erkenne ich, wer auf einem Kreditmarktplatz das Geld gibt?
Schau in die Angaben zum Angebot. Ist es unklar, frag vor der Anfrage nach. Den Vertragspartner solltest du schriftlich bestätigt bekommen, bevor du unterschreibst.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 488 (Darlehensvertrag)
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 489 (Kündigungsrecht des Darlehensnehmers)
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 491 (Verbraucherdarlehensverträge)
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 1922 (Gesamtrechtsnachfolge)
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 1967 (Haftung des Erben)
- Einkommensteuergesetz: § 20 (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
- Einkommensteuergesetz: § 32d (Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen)
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 655c (Vergütung des Darlehensvermittlers)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: § 7 (Schenkung unter Lebenden)
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (BGBl. 2026 I Nr. 139)
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